Was tun am Stoppschild? Anhalten natürlich, aber bitte nicht irgendwie, irgendwo und irgendwann.

Acht Ecken, knallrot, und das Wort STOP mittendrin – man sollte meinen, dass die Botschaft vom Stoppschild eindeutig ist. Nämlich: anhalten. Aber wo genau und wie lange, und muss ich auch halten, wenn ich genau sehen kann, dass die Straße frei ist? Um diese Fragen geht es in diesem Text.

Das Stoppschild gibt es seit 1968, davor und noch bis 1971 gab es ein blaues Dreieck mit rotem Rahmen mit dem Wort „Halt“. Das neue Stoppschild ist international verständlich, auch deshalb wird das Wort Stop nur mit einem P geschrieben.

Was müssen Sie nun als Autofahrer beachten?

Erster Halt an der Haltelinie

Wenn es im Fahrbahnbereich vor dem Stoppschild eine durchgezogene Haltelinie gibt, müssen Sie vor (nicht auf!) der Linie anhalten, und zwar so, dass alle Räder für einen Moment eindeutig vollständig zum Stehen kommen. Deshalb haben Sie in der Fahrschule vielleicht gelernt, hier von 21 bis 23 zu zählen. Dabei schauen Sie, ob Sie freie Fahrt haben. Aber Achtung: Selbst wenn Sie das von der Haltelinie aus gar nicht beurteilen können, weil die Sicht eingeschränkt ist, müssen Sie trotzdem an der Haltelinie halten.

Zweiter Halt an der Sichtlinie

Anschließend dürfen Sie bis zur imaginären Sichtlinie vorrücken, die Sie sich etwa auf Höhe der Schnittkanten der kreuzenden Straßen denken müssen. Dort müssen Sie nochmals kurz anhalten, um den Verkehr einzusehen und dürfen dann, sofern frei ist, losfahren.

Wenn es keine Haltelinie gibt?

Wenn es an einer Kreuzung keine Haltelinie gibt, müssen Sie an der Sichtlinie vollständig für die oben genannten drei Sekunden zum Stehen kommen.

Übrigens gilt zehn Meter vor dem Stoppschild ein Park- oder Halteverbot, sofern das Schild dadurch verdeckt wird.

Steht das Stoppschild an einer Ampelkreuzung, gilt immer vorrangig die Ampelanzeige, sofern sie aktiv ist.

Aus dem Bußgeldkatalog

Klingt alles ein bisschen kompliziert, lohnt sich aber. Erstens für die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und zweitens für Ihr Portemonnaie und Punktekonto. Für das bloße Überfahren eines Stoppschildes kann es ein Verwarngeld in Höhe von 10 Euro geben, werden Verkehrsteilnehmer gefährdet, gibt es einen Punkt und ein Bußgeld von 70 Euro, im Falle eines Unfalls 85 Euro.

Wenn Ihnen ein Bußgeld droht, wegen eines Stoppschild-Vorfalls oder eines anderen Problems, helfe ich Ihnen gerne.