{"id":1964,"date":"2020-10-19T12:46:53","date_gmt":"2020-10-19T10:46:53","guid":{"rendered":"https:\/\/www.verkehrsrecht-christall.de\/?p=1964"},"modified":"2020-10-19T13:01:08","modified_gmt":"2020-10-19T11:01:08","slug":"formfehler-beim-bussgeldkatalog","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsrecht-christall.de\/staging\/?p=1964","title":{"rendered":"Formfehler beim Bu\u00dfgeldkatalog"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Die \u00c4nderungen des Bu\u00dfgeldkataloges vom April 2020 sind teilweise nicht wirksam. Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext sind insbesondere die neuen und deutlich versch\u00e4rften Fahrverbotsregeln nicht wirksam geworden.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Aus den letzten Monaten kann ich berichten, dass Bu\u00dfgeldbescheide, die auf Grundlage des neuen Kataloges erstellt wurden, von den zust\u00e4ndigen Bu\u00dfgeldstellen berichtigt worden sind. Hierzu war es aber sehr wichtig, dass der Bescheid durch einen rechtzeitigen Einspruch nicht rechtskr\u00e4ftig geworden ist. Das f\u00fchrte dann h\u00e4ufig dazu, dass ein bereits verh\u00e4ngtes Fahrverbot wieder aufgehoben wurde und eine deutlich geringere Geldbu\u00dfe zu zahlen war.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Wichtig ist es hier immer, dass man sich rechtzeitig durch einen Fachanwalt f\u00fcr Verkehrsrecht beraten l\u00e4sst und mit diesem die M\u00f6glichkeiten seiner Verteidigung bespricht. Hierzu rate ich meinen Mandanten (oder zuk\u00fcnftigen Mandanten) immer, mir die erhaltene Post formlos (bevorzugt per E-Mail an anwalt@christall.de) in mein B\u00fcro zu senden. Wenn hier dann auch eine R\u00fcckrufnummer hinzugef\u00fcgt ist, rufe ich kurzfristig zur\u00fcck und informiere \u00fcber die verschiedenen M\u00f6glichkeiten. Dieser R\u00fcckruf ist kostenfrei. In dem Telefonat wird dann besprochen, wie eine m\u00f6gliche Bearbeitung des Falles durch mich aussehen k\u00f6nnte und nat\u00fcrlich auch was diese kosten w\u00fcrde. Sollten Sie zun\u00e4chst einen Zeugenfragebogen bekommen haben, so gebe ich hier in der Regel nur eine kurze Empfehlung ab. Liegt bereits ein Anh\u00f6rungsbogen vor, dann rate ich meistens dazu, dass dieser im weiteren Verlauf durch mich bearbeitet wird. Das h\u00e4ngt dann unter anderem noch von dem Vorwurf (H\u00f6he der m\u00f6glichen Strafe) und jetzt auch vom Vorhandensein einer Rechtsschutzversicherung ab. Ich habe \u00fcbrigens selbst eine Rechtsschutzversicherung f\u00fcr Verkehrsrecht, obwohl ich mich ja eigentlich selbst vertreten k\u00f6nnte.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Haben Sie bereits einen Bu\u00dfgeldbescheid erhalten, so ist eine gewisse Eile geboten. Nach Erhalt des Bescheides hat man nur 2 Wochen Zeit, um Einspruch einzulegen. Diese Frist ist im Prinzip nicht verl\u00e4ngerbar.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Akzeptieren Sie also nicht gleich jede Strafe, sondern lassen Sie sich wenigstens kurz und seri\u00f6s beraten. Es kommt immer mal wieder vor, dass ein Bescheid fehlerhaft ist (wenn auch nicht so h\u00e4ufig, wie es im Internet manchmal dargestellt wird). Selbst wenn der Bescheid richtig ist, kann man manchmal eine andere Strafe erreichen. Hier kann es beispielsweise sinnvoll sein, dass ein Fahrverbot in eine h\u00f6here Geldbu\u00dfe umgewandelt wird.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">John Christall<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Fachanwalt f\u00fcr Verkehrsrecht<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die \u00c4nderungen des Bu\u00dfgeldkataloges vom April 2020 sind teilweise nicht wirksam. Wegen eines Formfehlers im Gesetzestext sind insbesondere die neuen und deutlich versch\u00e4rften Fahrverbotsregeln nicht wirksam geworden. 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