{"id":642,"date":"2017-04-07T09:22:55","date_gmt":"2017-04-07T07:22:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.verkehrsrecht-christall.de\/?p=642"},"modified":"2019-06-07T13:50:05","modified_gmt":"2019-06-07T11:50:05","slug":"fuehrerschein-auf-probe","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.verkehrsrecht-christall.de\/staging\/?p=642","title":{"rendered":"F\u00fchrerschein auf Probe"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"wp-block-paragraph\">F\u00fcr einige Eltern ist vielleicht erschreckend, aber die Kinder k\u00f6nnen bereits mit etwas \u00fcber 16 Lebensjahren ernsthaft \u00fcber eine legale Autofahrt mit dem Familienwagen nachdenken. Seit einigen Jahren gibt es den \u201eF\u00fchrerschein ab 17\u201c, wobei man bereits mit 16 Jahren mit der Ausbildung beginnen kann. Nach bestandener Pr\u00fcfung gibt es eine Bescheinigung, die mit dem 18. Geburtstag in einen \u201evollwertigen\u201c F\u00fchrerschein auf Probe umgetauscht werden kann.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Ab 17 darf man allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen ans Steuer. So mu\u00df immer eine Begleitperson dabei sein, die \u00e4lter als 30 Jahre ist und den F\u00fchrerschein der Klasse B mindestens 5 Jahre hat. Diese Person, im Zweifel wieder die Eltern, darf nicht mehr als 3 Punkte in Flensburg und nicht mehr als 0,5 Promille usw. haben. F\u00fcr die Eltern ist diese Zeit die letzte Chance auf den Fahrstil Einfluss zu nehmen, da es ohne Beifahrer keine Autofahrt gibt. Hier gilt es so erfolgreich wie m\u00f6glich Unf\u00e4lle, Verkehrsverst\u00f6\u00dfe oder sonstige Leichtsinnigkeiten von vornherein zu vermeiden (Verletzungen der Kinder oder anderer Personen, Besch\u00e4digungen fremder oder des eigenen Fahrzeugs, Verlust des mit \u201emit dem Geld der Eltern\u201c gerade erworbenen F\u00fchrerscheines).<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Der F\u00fchrerschein auf Probe ist schnell in Gefahr und die 2 Jahre k\u00f6nnen recht lang sein. Werden w\u00e4hrend dieser Zeit Verkehrsverst\u00f6\u00dfe (Ordnungswidrigkeiten oder auch Straftaten) begangen, so wird seitens der zust\u00e4ndigen Fahrerlaubnisbeh\u00f6rde unter Umst\u00e4nden ein Aufbauseminar angeordnet. Dieses mu\u00df angeordnet werden, wenn ein Versto\u00df der Kategorie A oder 2 Verst\u00f6\u00dfe der Kategorie B vorliegen. Die Kategorie A umfasst alle Strafsachen (Unfallflucht, Trunkenheit im Verkehr, f\u00e4hrl\u00e4ssige K\u00f6rperverletzung\u2026) und alle Ordnungswidrigkeiten, die mit Bu\u00dfgeldern von mehr als 40,00 \u20ac bestraft werden. Hierbei sind viele Geschwindigkeits\u00fcberschreitungen, jeder Rotlichtversto\u00df (einschlie\u00dflich \u201egr\u00fcner Pfeil\u201c) sowie Trunkenheitsdelikte mit mehr als 0,5 Promille zu nennen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">So ein Seminar kostet nat\u00fcrlich viel Geld, insbesondere wenn man noch Sch\u00fcler, Azubi oder Student ist. Wird der Anordnung zum Seminar allerdings nicht Folge geleistet, so wird im Ergebnis die Fahrerlaubnis entzogen.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"wp-block-paragraph\">Um dies alles zu vermeiden kann der F\u00fchrerschein mit 17 sehr hilfreich sein. Wenn doch mal etwas passiert, kann ein Anwalt f\u00fcr Verkehrsrecht manchmal noch weiter helfen. Auch hier rate ich wieder, eine entsprechende Verkehrsrechtsschutzversicherung abzuschlie\u00dfen.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>F\u00fcr einige Eltern ist vielleicht erschreckend, aber die Kinder k\u00f6nnen bereits mit etwas \u00fcber 16 Lebensjahren ernsthaft \u00fcber eine legale Autofahrt mit dem Familienwagen nachdenken. Seit einigen Jahren gibt es den \u201eF\u00fchrerschein ab 17\u201c, wobei man bereits mit 16 Jahren mit der Ausbildung beginnen kann. 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