Fahrlässige Körperverletzung: Strafe – mit welcher Strafe Sie wirklich rechnen müssen

Ein Strafbefehl wegen fahrlässiger Körperverletzung liegt im Briefkasten – oder Sie fragen sich, was nach einem Unfall mit verletzter Person auf Sie zukommt? Ich bin John Christall, Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin, und ich erkläre Ihnen hier ehrlich, mit welcher Strafe Sie wirklich rechnen müssen, wovon die Höhe abhängt – und an welchen Stellen sich die Strafe oft noch abwenden oder reduzieren lässt. Eines vorweg: Die wenigsten Fälle enden so schlimm, wie Betroffene zunächst befürchten.

Polizeibeamter mit Handschellen am Gürtel – Strafe bei fahrlässiger Körperverletzung

Strafrahmen: Was das Gesetz vorsieht

Die fahrlässige Körperverletzung ist in Paragraf 229 Strafgesetzbuch geregelt. Das Gesetz sieht eine Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätze) oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. In der Praxis endet die große Mehrheit der Verfahren – wenn es überhaupt zu einer Verurteilung kommt – mit einer Geldstrafe. Freiheitsstrafen bleiben schweren Fällen vorbehalten, etwa mit Alkohol am Steuer oder schweren Dauerschäden des Opfers.

Geldstrafe: So wird sie berechnet

Eine Geldstrafe wird in Tagessätzen bemessen – nicht als fester Betrag. Zwei Größen entscheiden:

Die Anzahl der Tagessätze richtet sich nach der Schwere der Schuld. Bei einem Ersttäter mit leichteren Verletzungen liegt sie oft im unteren Bereich – nicht selten bei rund 30 Tagessätzen.

Die Höhe eines Tagessatzes richtet sich nach Ihrem Nettoeinkommen – grob ein Dreißigstel Ihres monatlichen Netto. Ein paar Beispiele: 1.500 € netto ergeben rund 50 € pro Tagessatz, 2.400 € rund 80 €, 4.500 € rund 150 €. 30 Tagessätze bei 2.400 € netto sind also etwa 2.400 € Geldstrafe.

Dieselbe Tat kostet einen Gutverdiener damit deutlich mehr als einen Geringverdiener. Genau hier prüfe ich, ob die angesetzte Tagessatzhöhe zu Ihrem tatsächlichen Einkommen passt – Strafbefehle setzen sie oft zu hoch an.

Wovon die Höhe der Strafe abhängt

  • Die Schwere der Verletzung – ein Schleudertrauma wiegt anders als ein komplizierter Bruch mit Dauerfolgen.
  • Der Verkehrsverstoß – grobe Verstöße oder Alkohol verschärfen die Strafe deutlich.
  • Vorstrafen – ein Ersttäter wird in der Regel milder behandelt.
  • Ihr Verhalten danach – Reue und eine Schadenswiedergutmachung können sich strafmildernd auswirken.

Ab wann werden Sie vorbestraft?

Jede Verurteilung wird ins Bundeszentralregister eingetragen und gilt als Vorstrafe. Im Führungszeugnis, das auch ein Arbeitgeber sehen kann, erscheint sie aber erst ab mehr als 90 Tagessätzen Geldstrafe (oder über drei Monaten Freiheitsstrafe) – sofern kein früherer Eintrag besteht. Wer unter dieser Schwelle bleibt, gilt im Führungszeugnis weiter als nicht vorbestraft. Schon deshalb lohnt es sich, um jeden Tagessatz zu kämpfen.

Die härteste Folge: Führerschein und Punkte

Für viele Mandanten wiegt die Sorge um den Führerschein schwerer als die Geldstrafe.

  • Punkte: zwei Punkte bei einer Verurteilung ohne Entzug, drei Punkte, wenn die Fahrerlaubnis entzogen oder eine Sperre verhängt wird.
  • Fahrverbot oder Entzug: Möglich ist ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten als Nebenstrafe – danach geht es ohne Prüfung weiter. In schwereren Fällen droht die Entziehung der Fahrerlaubnis mit Sperrfrist; dann muss sie neu beantragt werden.

Was viele vergessen: Schmerzensgeld zahlt meist die Versicherung

Neben der Strafe will der Verletzte Schmerzensgeld und Schadensersatz. Die Entwarnung: Im normalen Verkehrsunfall reguliert das in aller Regel Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung – aus eigener Tasche zahlen Sie das Schmerzensgeld also meist nicht. Wichtig ist nur, die strafrechtliche und die zivilrechtliche Seite sauber zu trennen und sich nicht vorschnell zur Schuld zu äußern.

So lässt sich die Strafe vermeiden oder reduzieren

Als Ihr Verteidiger setze ich an mehreren Punkten an:

  • Akteneinsicht zuerst – ich entscheide erst über eine Stellungnahme, wenn ich die Beweise kenne.
  • Sorgfaltspflicht und Kausalität anzweifeln – gerade bei HWS-Beschwerden ist der Zusammenhang medizinisch oft angreifbar.
  • Fehlender Strafantrag – fahrlässige Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (Frist: drei Monate).
  • Einstellung anstreben – nach § 153 StPO ohne Auflage oder § 153a StPO gegen Geldauflage: keine Verurteilung, kein Eintrag.
  • Einspruch gegen den Strafbefehl – innerhalb von zwei Wochen möglich.

Mehr zum gesamten Ablauf und meiner Verteidigung finden Sie auf meiner Übersichtsseite zur fahrlässigen Körperverletzung.

Strafbefehl erhalten? Jetzt kostenloses Erstgespräch

Ein Strafbefehl ist noch kein endgültiges Urteil – Sie haben zwei Wochen Zeit für einen Einspruch. Lassen Sie diese Frist nicht ungenutzt verstreichen. Ich verteidige Sie in Berlin, Potsdam und Teltow.

Rufen Sie mich an: (030) 812 05 32 oder schreiben Sie über die Kontaktseite. Das erste Gespräch ist kostenlos und unverbindlich.

Häufige Fragen zur Strafe bei fahrlässiger Körperverletzung

Wie hoch ist die Geldstrafe bei fahrlässiger Körperverletzung?

Sie wird in Tagessätzen bemessen (Anzahl × Höhe nach Einkommen). Bei Ersttätern mit leichteren Verletzungen liegt sie häufig im Bereich von rund 30 Tagessätzen – die konkrete Summe hängt stark vom Einkommen und Einzelfall ab.

Komme ich dafür ins Gefängnis?

Möglich ist eine Freiheitsstrafe bis drei Jahre, in der Praxis ist sie bei leichteren Verletzungen und Ersttätern aber die absolute Ausnahme. Es bleibt meist bei einer Geldstrafe – oder das Verfahren wird eingestellt.

Ist eine fahrlässige Körperverletzung eine Vorstrafe?

Jede Verurteilung wird im Bundeszentralregister eingetragen. Im Führungszeugnis erscheint sie aber erst ab mehr als 90 Tagessätzen bzw. über drei Monaten Freiheitsstrafe.

Verliere ich meinen Führerschein?

Nicht zwangsläufig. Möglich ist ein Fahrverbot von einem bis sechs Monaten oder – in schwereren Fällen – die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ob es dazu kommt, hängt vom Einzelfall ab und ist oft verhandelbar.

Muss ich das Schmerzensgeld selbst zahlen?

In aller Regel nicht – das übernimmt beim Verkehrsunfall Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung. Die Geldstrafe selbst zahlen Sie dagegen aus eigener Tasche.

Wann verjährt eine fahrlässige Körperverletzung?

Die Verfolgung verjährt in fünf Jahren. Sobald aber ein Schreiben der Behörde kommt, läuft das Verfahren bereits – dann sollten Sie nicht abwarten.

Fachanwalt John Christall, Fachanwalt für Verkehrsrecht

Fachanwalt John Christall

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