Abschleppkosten

Abschleppkosten werden gezahlt, wenn Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr fahrtüchtig ist.
Hierbei ist grundsätzlich darauf zu achten, dass Sie keine überteuerten Aufträge erteilen, da die Versicherung nicht alles übernehmen muß. Es gilt die so genannte Schadensminderungspflicht. Ratsam ist, sich sofern möglich in etwa so zu verhalten, wie Sie sich ohne Unfall verhalten würden (zum Bsp. Preise wenigsten grob vergleichen, Aufträge nicht Blanko unterschreiben…).

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