Kostenpauschale

Die Kostenpauschale oder auch Auslagenpauschale genannt wird Ihnen nach einem unverschuldeten Unfall für zum Beispiel entstehende Telefonkosten (Anwalt für Verkehrsrecht anrufen) und sonstige kleine Auslagen gezahlt. Dies stellt eine Vereinfachung dar, damit diese Kosten nicht gesondert nachgewiesen werden müssen.

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