Strafrecht

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Verkehrsstrafrecht

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Was wird Ihnen vorgeworfen?

Unfallflucht

1. Haben Sie einen Unfall / Vorfall bemerkt?

Unfallflucht

2. Haben Sie schon mit der Polizei gesprochen?

Unfallflucht

3. Wie lange besitzen Sie schon einen Führerschein?

Unfallflucht

4. Ist an Ihrem Fahrzeug ein Schaden entstanden?

Unfallflucht

5. Haben Sie bereits Post von einer Behörde oder der Polizei erhalten?

Unfallflucht

6. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?

Fahrlässige Körperverletzung

1. Wie schwer wurde die andere Person verletzt?

Fahrlässige Körperverletzung

2. Wie lange besitzen Sie schon einen Führerschein?

Fahrlässige Körperverletzung

3. Haben Sie bereits Post von einer Behörde oder der Polizei erhalten?

Fahrlässige Körperverletzung

4. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?

Nötigung

1. Können sie sich an einen Vorfall an diesem Tag erinnern?

Nötigung

2. Haben Sie schon mit der Polizei gesprochen?

Nötigung

3. Wie lange besitzen Sie schon einen Führerschein?

Nötigung

4. Haben Sie bereits Post von einer Behörde oder der Polizei erhalten?

Nötigung

5. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?

Trunkenheit im Verkehr

1. Wie viel Alkohol hatten Sie im Blut?

Trunkenheit im Verkehr

2. Haben Sie Ihren Führerschein bereits abgegeben?

Trunkenheit im Verkehr

3. Wie lange besitzen Sie schon einen Führerschein?

Trunkenheit im Verkehr

4. Haben Sie bereits Post von einer Behörde oder der Polizei erhalten?

Trunkenheit im Verkehr

5. Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung?

Vielen Dank, ich melde mich schnellstmöglich bei Ihnen.

Ein Strafverfahren ist eine ernste Sache. Während ein Bußgeldverfahren oft „nur“ im Portemonnaie weh tut, geht es beim Strafverfahren um Ihr ganz persönliches Verschulden. Je nach Ausgang sind Sie anschließend möglicherweise vorbestraft.
Um so wichtiger ist es, sich in diesem Fall von Anfang an fachliche Beratung und Hilfe zu holen, damit Sie keine Fehler begehen, die auch ein Anwalt später nur sehr schwer oder gar nicht mehr beheben kann.

Und lassen Sie sich in einer Stresssituation nicht unter Druck setzen. Äußern Sie sich am besten gar nicht. Das müssen Sie nämlich nicht. Deshalb können Sie mich jederzeit anrufen.

Einzelne Strafverfahren

Im Zusammenhang mit Verkehrs- unfällen kommt es immer wieder auch zu fahrlässigen Körperverletzungen oder leider auch zu fahrlässigen Tötungen. Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB geregelt.

Weiterlesen

Die Unfallflucht bzw. das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt. Die Unfallflucht ist kein „Kavaliersdelikt“ und wird sehr hart bestraft.

Weiterlesen

Die Nötigung ist in § 240 StGB geregelt. Nach § 240 wird betraft, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.

Weiterlesen

Die Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 StGB geregelt. Wer demzufolge im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er durch Alkohol oder Drogen nicht dazu in der Lage ist das Fahrzeug sicher zu führen, der wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

Weiterlesen

Die Unterlassene Hilfeleistung ist in § 323c StGB geregelt. Hiernach ist man verpflichtet in einem Unglücksfall (auch Verkehrsunfall) Hilfe zu leisten, sofern dies erforderlich und zumutbar ist.

Weiterlesen

Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist in § 315c StGB geregelt. Nach § 315c wird derjenige bestraft…

Weiterlesen

Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG geregelt. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…

Weiterlesen

Der Kennzeichenmißbrauch ist in § 22 StVG geregelt. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in rechtswidriger Absicht ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist…

Weiterlesen

Das Fahren ohne Pflichtversicherung ist in § 6 PflVersG geregelt. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet…

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Warum zum Fachanwalt?

Fachanwalt für Verkehrsrecht wird man nur, wenn man der Rechtsanwaltskammer entsprechende fachliche Kenntnisse nachgewiesen hat. Sie können daher sicher sein, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht schon viele verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet hat.

Um den Titel zu behalten, muss jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden Lehrgänge im Verkehrsrecht pro Jahr absolvieren. Ich selbst bin seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wann zum Fachanwalt?

Im Strafverfahren sollten Sie sich unbedingt nach Erhalt der ersten Post (in der Regel eine Anhörung) beim Fachanwalt für Verkehrsrecht melden. Wenn Sie angehalten wurden oder Besuch der Polizei zu Hause hatten, melden Sie sich einfach kurz telefonisch und ich gebe eine Empfehlung ab, wie man sich hier verhalten sollte.

Strafverfahren allgemein

Die Grundlage für den Strafprozess in Deutschland ist die Strafprozessordnung (StPO). Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft nach bestimmten Grundsätzen, unter anderem nach dem Legalitätsprinzip und der Offizialmaxime. In der mündlichen Verhandlung vor Gericht gelten zusätzlich der Öffentlichkeitsgrundsatz, sowie der Mündlichkeitsgrundsatz. Der Strafprozess im weiteren Sinne ist in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren gegliedert.

Das Erkenntnisverfahren wiederum gliedert sich in drei Phasen

  • Ermittlungsverfahren,
  • Zwischenverfahren und
  • Hauptverfahren (Strafprozess im engeren Sinne).


Das Strafverfahren selbst gliedert sich in fünf Stufen. Davon sind die ersten drei die Phasen des Erkenntnisverfahrens. Die vierte Stufe ist die Rechtsmittelinstanz mit Berufung und Revision. Da die Berufung nach Erkenntnisgrundsätzen mit Durchführung einer Beweisaufnahme gestaltet ist, ist sie definitorisch zum Erkenntnisverfahren zu zählen. Die fünfte und letzte Stufe des Verfahrens ist die Vollstreckung des Urteils.

Ein Strafverfahren ist eine ernste Sache. Während ein Bußgeldverfahren oft „nur“ im Portemonnaie weh tut, geht es beim Strafverfahren um Ihr ganz persönliches Verschulden. Je nach Ausgang sind Sie anschließend möglicherweise vorbestraft.
Um so wichtiger ist es, sich in diesem Fall von Anfang an fachliche Beratung und Hilfe zu holen, damit Sie keine Fehler begehen, die auch ein Anwalt später nur sehr schwer oder gar nicht mehr beheben kann.

Und lassen Sie sich in einer Stresssituation nicht unter Druck setzen. Äußern Sie sich am besten gar nicht. Das müssen Sie nämlich nicht. Deshalb können Sie mich jederzeit anrufen.

Einzelne Strafverfahren

Im Zusammenhang mit Verkehrs- unfällen kommt es immer wieder auch zu fahrlässigen Körperverletzungen oder leider auch zu fahrlässigen Tötungen. Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB geregelt.

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Die Unfallflucht bzw. das Unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist in § 142 StGB geregelt. Die Unfallflucht ist kein „Kavaliersdelikt“ und wird sehr hart bestraft.

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Die Nötigung ist in § 240 StGB geregelt. Nach § 240 wird betraft, wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt.

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Die Trunkenheit im Verkehr ist in § 316 StGB geregelt. Wer demzufolge im Verkehr ein Fahrzeug führt, obwohl er durch Alkohol oder Drogen nicht dazu in der Lage ist das Fahrzeug sicher zu führen, der wird mit Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft.

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Die Unterlassene Hilfeleistung ist in § 323c StGB geregelt. Hiernach ist man verpflichtet in einem Unglücksfall (auch Verkehrsunfall) Hilfe zu leisten, sofern dies erforderlich und zumutbar ist.

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Die Gefährdung des Straßenverkehrs ist in § 315c StGB geregelt. Nach § 315c wird derjenige bestraft…

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Das Fahren ohne Fahrerlaubnis ist in § 21 StVG geregelt. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft…

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Der Kennzeichenmißbrauch ist in § 22 StVG geregelt. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in rechtswidriger Absicht ein Kraftfahrzeug oder einen Kraftfahrzeuganhänger, für die ein amtliches Kennzeichen nicht ausgegeben oder zugelassen worden ist…

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Das Fahren ohne Pflichtversicherung ist in § 6 PflVersG geregelt. Hiernach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder den Gebrauch gestattet…

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Warum zum Fachanwalt?

Fachanwalt für Verkehrsrecht wird man nur, wenn man der Rechtsanwaltskammer entsprechende fachliche Kenntnisse nachgewiesen hat. Sie können daher sicher sein, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht schon viele verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet hat.

Um den Titel zu behalten, muss jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden Lehrgänge im Verkehrsrecht pro Jahr absolvieren. Ich selbst bin seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Wann zum Fachanwalt?

Im Strafverfahren sollten Sie sich unbedingt nach Erhalt der ersten Post (in der Regel eine Anhörung) beim Fachanwalt für Verkehrsrecht melden. Wenn Sie angehalten wurden oder Besuch der Polizei zu Hause hatten, melden Sie sich einfach kurz telefonisch und ich gebe eine Empfehlung ab, wie man sich hier verhalten sollte.

Strafverfahren allgemein

Die Grundlage für den Strafprozess in Deutschland ist die Strafprozessordnung (StPO). Die StPO hat mehr als 400 Paragraphen. Der Strafprozess läuft nach bestimmten Grundsätzen, unter anderem nach dem Legalitätsprinzip und der Offizialmaxime. In der mündlichen Verhandlung vor Gericht gelten zusätzlich der Öffentlichkeitsgrundsatz, sowie der Mündlichkeitsgrundsatz. Der Strafprozess im weiteren Sinne ist in das Erkenntnisverfahren und das Vollstreckungsverfahren gegliedert.

Das Erkenntnisverfahren wiederum gliedert sich in drei Phasen

  • Ermittlungsverfahren,
  • Zwischenverfahren und
  • Hauptverfahren (Strafprozess im engeren Sinne).


Das Strafverfahren selbst gliedert sich in fünf Stufen. Davon sind die ersten drei die Phasen des Erkenntnisverfahrens. Die vierte Stufe ist die Rechtsmittelinstanz mit Berufung und Revision. Da die Berufung nach Erkenntnisgrundsätzen mit Durchführung einer Beweisaufnahme gestaltet ist, ist sie definitorisch zum Erkenntnisverfahren zu zählen. Die fünfte und letzte Stufe des Verfahrens ist die Vollstreckung des Urteils.