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Was wird Ihnen vorgeworfen?

Geschwindigkeits­verstoẞ

1. Wo waren Sie unterwegs?

Geschwindigkeits­verstoẞ

2. Wie viel km/h waren Sie zu schnell?

Geschwindigkeits­verstoẞ

3. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?

Geschwindigkeits­verstoẞ

4. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?

Geschwindigkeits­verstoẞ

5. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?

Geschwindigkeits­verstoẞ

6. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?

Geschwindigkeits­verstoẞ

7. Sind Sie rechtsschutz­versichert?

Rotlichtverstoẞ

1. Wie lange war die Ampel schon rot?

Rotlichtverstoẞ

2. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?

Rotlichtverstoẞ

3. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?

Rotlichtverstoẞ

4. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?

Rotlichtverstoẞ

5. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?

Rotlichtverstoẞ

6. Sind Sie rechtsschutz­versichert?

Bußgeld-Fragen

Abstandsverstoẞ

1. Wie schnell waren Sie unterwegs?

Abstandsverstoẞ

2. Wie viel Abstand hatten Sie zu dem Fahrzeug vor Ihnen?

Abstandsverstoẞ

3. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?

Abstandsverstoẞ

4. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?

Abstandsverstoẞ

5. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?

Abstandsverstoẞ

6. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?

Abstandsverstoẞ

7. Sind Sie rechtsschutz­versichert?

Alkoholverstoẞ

1. Wieviel Promille ergab die Messung?

Alkoholverstoẞ

2. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?

Alkoholverstoẞ

3. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?

Alkoholverstoẞ

4. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?

Alkoholverstoẞ

5. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?

Alkoholverstoẞ

6. Sind Sie rechtsschutz­versichert?

Anderes Verkehrsvergehen

1. Bitte konkretisieren Sie Ihren Tatvorwurf:

Anderes Verkehrsvergehen

2. Wie lange besitzen Sie schon Ihren Führerschein?

Anderes Verkehrsvergehen

3. Wie viele Punkte in Flensburg haben Sie bereits?

Anderes Verkehrsvergehen

4. Sind Sie auf Ihren Führerschein angewiesen?

Anderes Verkehrsvergehen

5. Welches Schreiben haben Sie zuletzt von der Behörde erhalten?

Anderes Verkehrsvergehen

6. Sind Sie rechtsschutz­versichert?

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Buẞgeld

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Neuigkeiten zum Thema Buẞgeld

Jetzt ist es soweit: Der Bundesrat hat den neuen Bußgeldkatalog abgesegnet. Am 9. November, das ist ein Dienstag, treten die neuen Regeln für Bußgeldsätze, Punkte und Fahrverbote in Kraft.

ALLGEMEIN LÄSST SICH SAGEN: ALLES WIRD TEURER UND STRENGER.

Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen sieht es so aus: Bis zu einer Überschreitung in Höhe von 20 km/h verdoppeln sich die bisherigen Sätze, darüber hinaus werden sie zumindest kräftig erhöht. Das bedeutet: Mit bis zu 10 km/h mehr als erlaubt erwischt zu werden, kostet dann 30 Euro, 11 bis 15 km/h drüber 50 Euro und für 16 bis 20 km/h zu viel werden 70 Euro fällig. Wer innerorts mit 26 zu viel erwischt wird, zahlt demnächst sogar 180 Euro. Jeweils einen Punkt gibt es schon ab 21 km/h zu viel, innerorts und außerorts.

Buẞgeld, Anhörungsbogen, Buẞgeldbescheid – Wann zum anwalt?

Im Ordnungswidrigkeitenverfahren sollten Sie spätesten nach Erhalt des Bußgeldbescheides einen Anwalt für Verkehrsrecht kontaktieren. Besser ist es, sich nach Erhalt des Anhörungsbogens bei ihrem Fachanwalt zu melden. Für die Themen Bußgeld, Bußgeldbescheid sowie Anhörungsbogen stehen wir Ihnen in Potsdam, Teltow und Berlin zur Verfügung. Um vorab zu schauen, was Sie im Falle eines Bussgeldbescheides erwarten könnte, lohnt es sich einen Blick in den aktuellen Bußgeldkatalog zu werfen.

Beim Ausfüllen der Anhörung können schon die ersten Fehler passieren, die der Anwalt später nicht mehr berichtigen kann.

Sollten Sie im Vorfeld auch einen Zeugenfragebogen bekommen haben, melden Sie sich einfach telefonisch kurz und ich gebe eine Empfehlung ab, wie man sich hier verhalten sollte.

Warum zum Fachanwalt

Fachanwalt für Verkehrsrecht wird man nur, wenn man der Rechtsanwaltskammer entsprechende fachliche Kenntnisse nachgewiesen hat. Sie können daher sicher sein, dass ein Fachanwalt für Verkehrsrecht schon viele verkehrsrechtliche Fälle bearbeitet hat.

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Um den Titel zu behalten, muss jeder Fachanwalt mindestens 15 Stunden Lehrgänge im Verkehrsrecht pro Jahr absolvieren. Ich selbst bin seit 2010 Fachanwalt für Verkehrsrecht.

einzelne Buẞgeldverfahren

Die Geschwindigkeitsüberschreitung ist eines der häufigsten Vergehen im Straßenverkehr. Auch hier kann wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden. Die Bestrafung richtet sich zum einen nach der Überschreitung sowie der Frage ob diese im Ort oder außerhalb stattgefunden hat.

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Das Überfahren einer roten Ampel ohne Sachbeschädigung oder Gefährdung sonstiger Verkehrsteilnehmer wird mit deiner Geldbuße ab 90,00 € sowie mindestens einem Punkt in Flensburg bestraft.

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Auch die Unterschreitung des Sicher- heitsabstandes ist ein häufiges Vergehen im Straßenverkehr. Entsprechend den anderen beschriebenen Tatbeständen kann auch hier wieder nur der Fahrer, nicht der Halter (der zunächst die Post bekommt) bestraft werden.

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Alkohol und Straßenverkehr gehören nicht zusammen. Im Strafrecht kann bereits eine Blutalkoholkonzentration (BAK) ab 0,3 Promille zu einer Bestrafung führen, wenn bei der Fahrt auch Ausfallerscheinungen auftreten.

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Beim Autofahren darf das Telefon nicht benutzt und nicht gehalten werden. Sollten Sie dabei gesehen werden, folgt auch hier ein Bußgeldverfahren.

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  • Bei Rot über die Ampel?
  • Mit Akohol oder Drogen hinter dem Steuer gesessen?
  • Während der Fahrt telefoniert?
  • Den Sicherheitsabstand nicht eingehalten?

Sie haben nun einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten?
Kontaktieren Sie einen Anwalt in unseren Kanzleien in Potsdam, Teltow oder Berlin, um den Sachverhalt zu beurteilen.

Ziehen Sie uns auch für die Themen Strafrecht und Verkehrsunfall zu Rate.

Buẞgeld – Verfahren allgemein

Ein Verfahren für Bußgeld unterteilt sich in:

Sobald Polizei oder Bußgeldbehörde den Verdacht haben, dass eine Ordnungswidrigkeit („OWi“) vorliegt, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Im Bußgeldverfahren erfolgt die Anhörung des Betroffenen (des verdächtigten „Täters“) in der Regel schriftlich. Es ist sehr ratsam sich hier noch nicht zu äußern und den Anhörungsbogen nur mit den zwingend erforderlichen Angaben zur Person zurückzusenden. Wollen Sie keinen Fehler machen, so lassen Sie sich bereits in diesem Stadium des Verfahrens von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten.

Sobald der Bußgeldbescheid erlassen und zugestellt worden ist, hat der Betroffene maximal 14 Kalendertage Zeit, sich zu überlegen, ob er Einspruch einlegen will. Ist die Frist versäumt, ist es ganz schwer wieder in das Verfahren zu kommen. Umzug oder Urlaub sind keine tauglichen Erklärungen.

Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid legt man ein, indem man schreibt: „Hiermit lege ich gegen den Bußgeldbescheid vom …, Aktenzeichen …, Einspruch ein.“

Die Abgabe des Verfahrens an die Staatsanwaltschaft ist eine Formalie. In aller Regel möchte die Staatsanwaltschaft im weiteren Verfahrensverlauf auch gar nicht mehr unmittelbar beteiligt sein.

Die Staatsanwaltschaft leitet die Akten sodann der Strafabteilung des zuständigen Amtsgerichts zu.

Das Amtsgericht lädt den Betroffenen zur Hauptverhandlung – der öffentlichen mündlichen Verhandlung vor dem Amtsgericht – oder schlägt vor, das Verfahren mit Zustimmung des Betroffenen gem. § 47 Abs. 2 OWiG durch Beschluss einzustellen, wenn es der Meinung ist, die Sache „verdiene“ keine weitere Verfolgung.

Das Urteil kann entweder zu einer Verurteilung, zur Einstellung des Verfahrens oder einem Freispruch führen. Die Einstellung des Verfahrens kann oft erreicht werden, sofern Zweifel and er Rechtmäßigkeit des Verfahrens gefunden werden. Ein Freispruch ist selten, da dann die Staatskasse die Kosten des Verfahrens trägt.

Bei einer Verurteilung zu einer Geldbuße von mehr als EUR 250,00 (und in einigen anderen Fällen wie z.B. Verhängung eines Fahrverbotes) kann man gegen das Urteil des Amtsgerichts Rechtsbeschwerde zum Oberlandesgericht einlegen.

Das Oberlandesgericht entscheidet über die Rechtsbeschwerde im „schriftlichen Verfahren“ durch Beschluss. Bis zu welchem dieser einzelnen Abschnitte das Verfahren geführt wird, ist davon abhängig, was der Betroffene oder die zuständigen Behörden tun. Sofern ein Einspruch gegen den Bußgeldbescheid nicht eingelegt wird, wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig; das Verfahren ist damit beendet. Dies gilt auch dann, wenn der Betroffene den Einspruch – spätestens in der mündlichen Verhandlung – zurücknimmt.

Sie haben einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen erhalten? Kontaktieren Sie uns in unseren Kanzleien in Potsdam, Teltow oder Berlin, um den Sachverhalt zu beurteilen. Ziehen Sie uns auch für die Themen Strafrecht und Verkehrsunfall zu Rate.