Unsere Kanzlei in Berlin Steglitz-Zehlendorf

Anwalt für Verkehrsrecht in Berlin

Als Berliner Autofahrer sind einem Ländergrenzen doch egal, oder? Ob Sie nun täglich zum Arbeitsplatz pendeln oder am Wochenende auf Brandenburger Landpartie gehen – Hauptsache, der Verkehr läuft. Wenn es aber doch mal ein Problem gibt und Sie plötzlich einen Bußgeldbescheid oder Anhörungsbogen Made in Brandenburg erhalten haben? Den Blitzer im Havelland oder auf der A100 übersehen, das Telefon am Ohr gehabt, Sachschaden oder in einen Unfall verwickelt – da helfe ich seit 2010 als Fachanwalt für Verkehrsrecht weiter.

Das kostet Sie in jedem Fall mindestens Zeit und Nerven – oder eine E-Mail oder einen Anruf bei einem Anwalt. Als Berliner Fachanwalt für Verkehrsrecht, der sich auch in Brandenburg auskennt, können Sie mich jederzeit mit Ihren Sorgen und konkreten Problemen ansprechen.

EIN ANWALT, DER SICH IN BERLIN UND DEM UMLAND AUSKENNT

Seit 2003 bin ich, John Christall, als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin sowie in Potsdam und dem südlichen Berliner Umland tätig. Dadurch kenne ich mich bestens mit den Berliner als auch regionalen Brandenburger Besonderheiten aus. Ich weiß, wie es sich mit der Verkehrssituation in der betroffenen Region verhält. Wie die Behörden arbeiten und welche ähnlichen Fälle und Erfahrungen es in Bezug zu Ihrem Fall gibt.

Anwalt für Verkehrsrecht - Potsdam, Berlin, Teltow

SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT PER E-MAIL UND TELEFON

 

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung helfe ich Ihnen gern, damit Sie Ihre Verkehrsrechtssache schnell und zufriedenstellend vom Tisch bekommen.

Die Bearbeitung eines Verkehrsrechtsfalls ist für Sie dabei oft einfacher als gedacht. Sie müssen dafür in der Regel nicht persönlich in die Kanzlei kommen. Senden Sie mir einfach – als Kopie – direkt hier online die Post zu, die Sie von der Bußgeldstelle oder der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft bekommen haben. Vermerken Sie Ihre Rückrufnummer und ich melde mich umgehend persönlich telefonisch bei Ihnen. Dieser Rückruf kostet Sie nichts.

Bitte denken Sie daran, die Schreiben rechtzeitig, also vor Ablauf möglicher Fristen, per E-Mail an mich zu schicken. Eine Vollmacht zur Mandatsübernahme können Sie ebenfalls per E-Mail oder über unser Online-Formular schicken.

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