Fachanwalt für Verkehrsrecht – John Christall

Ihr Spezialist für Unfallflucht, fahrlässige Körperverletzung & Bußgeld in Berlin, Potsdam und Teltow

Rufen Sie mich an — oder schildern Sie mir Ihren Fall online. Ich melde mich noch heute.
Dieses Gespräch kostet Sie nichts.

20 Jahre

Erfahrung

Über 7.500

Fälle bearbeitet

Klicken Sie auf "Inhalt laden", um die Bewertungen von anwalt.de zu laden.

 

Inhalt laden

Über 500 Bewertungen auf anwalt.de und Google

Beratung am besten von Anfang an

Aus langjähriger Erfahrung weiß ich, dass mögliche Fehlentscheidungen in den ersten ein bis zwei Tagen nach Erhalt der Post bzw. nach einem Verkehrsunfall getroffen werden. Insofern ist es besonders wichtig, sich unverzüglich von einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen.

Ich melde mich umgehend bei Ihnen zurück.

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Fachanwalts­kanzlei seit 2003

Meine Fachanwaltskanzlei ist eine moderne und leistungsfähige Kanzlei, die als Dienstleister zum Wohl ihrer Mandanten im Verkehrsrecht kämpft.

Meine anwaltliche Tätigkeit liegt ausschließlich im Verkehrsrecht. Hierbei werden nur Bußgeldverfahren oder Strafverfahren im Verkehrsrecht bearbeitet. Zu anderen Fragestellungen gebe ich gern kurze Empfehlungen ab oder schlage einen anderen Anwalt vor.

Verkehrsrecht Aktuell

Nach dem Joint wieder ans Steuer?

Besser nicht. Der THC-Grenzwert wurde zwar erhöht, aber es bleibt kompliziert: Seit April 2024 dürfen wir legal kiffen, jedenfalls in Maßen. Cannabis hebt die Stimmung, senkt aber die Konzentrationsfähigkeit und verlängert die Reaktionszeit.

Weiterlesen »

Knöllchen bitte nicht in den Papierkorb 

Unzuverlässiges Lasermessgerät darf in Brandenburg doch verwendet werden Wenn es um Bußgeldverfahren wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung geht, kommt es unter Umständen auf jeden einzelnen Kilometer pro Stunde an, der zu viel im Protokoll steht.

Weiterlesen »

Meinungen der Mandanten

Meine Fachgebiete im Verkehrsrecht

Unfallflucht ist nach § 142 StGB strafbar — auch bei kleinen Schäden. Die Folgen reichen von Punkten bis zum Führerscheinentzug. Handeln Sie sofort, bevor Sie gegenüber der Polizei aussagen.
Nach einem Unfall mit Verletzten droht schnell ein Strafverfahren. Schweigen Sie und kontaktieren Sie mich umgehend — je früher, desto mehr Spielraum bleibt.

Weitere Fachgebiete:

Meine Bewertungen

Klicken Sie auf "Inhalt laden", um die Bewertungen von anwalt.de zu laden.

 

Inhalt laden