Was tun in einer Verkehrskontrolle

Sie müssen anhalten, aber Sie dürfen schweigen. Wie man sich in einer Verkehrskontrolle verhält, kann entscheidende Auswirkungen darauf haben, wie die Sache weitergeht.

Fünf Tipps von Ihrem Berliner Verkehrsrechtsanwalt

14 Prozent der Autofahrer sind 2023 eine Verkehrskontrolle geraten. Sie auch oder gehören Sie zu den glücklichen 24 Prozent, die es noch nie erwischt hat? Laut Umfragen wünscht sich die Mehrheit der Bürger tatsächlich mehr Kontrollen, und trotzdem haben die meisten Menschen Angst davor – Beamte in Uniform machen Eindruck und haben schließlich auch Autorität. Da bekommt man schon mal Herzrasen.

Trotzdem ist es wichtig, ruhig und gelassen zu bleiben und nichts zu sagen, was Ihnen später nachteilig werden könnte. Sätze wie: Ich hatte es eilig / ich habe nur ein bisschen getrunken / das Kind hat mich kurz abgelenkt. Solche vermeintlich erklärenden oder entlastenden Aussagen können Ihnen später auf die Füße fallen.

Hier kommen fünf Tipps, wie Sie bei einer Verkehrskontrolle richtig reagieren.  

1. Kooperieren

Bei einer Verkehrskontrolle besteht für Sie Mitwirkungspflicht. Sich der Kontrolle zu verweigern, kann 70 Euro Bußgeld und einen Punkt kosten. 

Also Rechts ranfahren, anhalten und aussteigen, wenn Sie dazu aufgefordert werden; 

Fragen zur Personenidentifikation beantworten, Ausweis, Zulassung und Führerschein vorzeigen. Die Polizei darf zudem Sicherheitsausrüstung, Warndreieck, Warnweste, Verbandskasten, kontrollieren. Bei Gefahr im Verzug (und ob das so ist, bestimmen die Beamten) darf die Polizei sogar ins Gepäck und auf Ihr Handy schauen. 

2. Die Polizei hat immer recht.

Das stimmt vielleicht nicht ganz, aber fast. In jedem Fall ist eine Verkehrskontrolle nicht geeignet, Grundsatzdiskussionen über Befugnisse und Gerechtigkeitsempfinden zu führen. Bleiben Sie gelassen, entspannt und kooperativ. Wenn Sie stattdessen lange herumdiskutieren, führt das höchstens dazu, dass sich die Beamten/ Zeugen später, ggfs. in einem Prozess, sehr genau an Sie erinnern. Das wollen Sie aber nicht.

3. Nichts sagen, nichts bezahlen 

Denken Sie an den Nudel-Sketch von Loriot: Hildegard, bitte sagen Sie jetzt nichts!

Sie müssen keine Fragen der Polizisten beantworten (außer nach Ihrem Namen). Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder durch Suggestivfragen durcheinanderbringen: „Sie sind doch gerade von dem Lidl-Parkplatz weggefahren?“ Sagen Sie, dass Sie sich dazu nicht äußern werden. Wird ein Bußgeld verordnet, dieses nicht sofort bezahlen, lassen Sie sich den Sachverhalt per Post zu schicken.

4. Nein, Sie haben nichts getrunken

Die Frage, ob Sie Alkohol getrunken haben, beantworten Sie, solange Sie nicht ganz offensichtlich betrunken sind, mit Nein. Bei Ja muss die Polizei Sie pusten lassen, bei Nein haben Sie eine kleine Chance, ohne Test davon zu kommen. Fragen nach dem Wann und Wieviel nicht beantworten, sonst könnte das Testergebnis zurückgerechnet werden. Wehren Sie sich nicht, falls eine Blutentnahme angeordnet wird, damit es nicht zu einem Gerangel kommt, denn das wäre dann Widerstand gegen Staatsgewalt. Auch das wollen Sie nicht.

5. Ihren Rechtsanwalt anrufen, aber nicht vor 10 Uhr

Bitte haben Sie keine Angst in einer Kontrolle. Wir leben in einem Rechtsstaat und niemand wird einfach so verhaftet. Das Schlimmste, was passieren kann, ist eine Nacht in der Ausnüchterungszelle. Nach dem Vorfall melden Sie sich bei Ihrem Rechtsanwalt oder einem Fachanwalt für Verkehrsrecht und besprechen, ob etwas zu tun ist. Es gibt keinen Grund, den Kollegen dafür wie im Tatort nachts aus dem Bett zu klingeln, außer es geht um Kapitalverbrechen oder ähnliches. Alles andere lässt sich entspannt am folgenden Tag klären.

Bleiben Sie locker, falls Sie angehalten werden, und halten Sie sich am besten immer an die Verkehrsregeln. Falls doch mal etwas passiert, helfe ich Ihnen gerne.
Die erste telefonische Beratung ist kostenlos.