Mut zur Lücke

Wem der Parkplatz gehört und warum es sich lohnt, bei dieser Frage entspannt zu bleiben. Und das nicht nur zur Weihnachtszeit…

Die Kinder quengeln, das Wetter ist mies und Sie hatten einen blöden Tag im Büro. Jetzt stehen Sie auf dem rappelvollen Parkplatz vor dem Einkaufszentrum und suchen verzweifelt eine Lücke. Und gerade als Sie eine gefunden haben, rauscht vor Ihren Augen ein Konkurrent heran. Was jetzt? Wem gehört die Lücke? Wie verhalten Sie sich? Gibt es überhaupt Regeln für einen gepflegten Umgang aller Verkehrsteilnehmer bezüglich Parkhaus und Parkplatz?

Darum soll es heute gehen, schließlich sind die Wochen vor Weihnachten für den Einzelhandel die umsatzstärkste Zeit des Jahres und eine Geldstrafe wegen Beleidigung oder Parkplatz-Pöbelei können Sie jetzt gar nicht gebrauchen.

Welche Regeln gelten eigentlich auf einem Parkplatz?

Oft gibt es ein Hinweisschild, dass auf dem Parkplatz die STVO gilt, das würde auch die Regel Rechts vor Links bedeuten. Allerdings sind Parkplätze eben doch keine ordentlichen Straßen, so in einem Urteil des BGH, weshalb es vor allem auf gegenseitige Rücksichtnahme ankommt. Ist die Lage unklar, beispielsweise dazu, wer Vorfahrt hat, müsse man sich mit Handzeichen verständigen.

Wem gehört ein Parkplatz?

Die Frage, wem eine Parklücke gehört, ist so schwierig wie eindeutig: Die Lücke gehört dem, der zuerst drin ist. Dabei dürfen Sie natürlich niemanden nötigen, beleidigen, das Auto nicht anrempeln, niemandem Schaden zufügen oder ihn gar verletzen. Das wissen Sie vermutlich, aber der andere ist ein Idiot. Was also tun?

Eine Beleidigung kann teuer werden

Lassen Sie sich nicht provozieren. Bleiben Sie gelassen und lassen Sie sich nicht zu Beschimpfungen hinreißen. Alles, was die mutmaßliche Zielperson hören kann, kann Ihnen später als Beleidigung vorgeworfen werden. Also auch wenn Sie im Weggehen oder im Wagen laut Dampf ablassen. Eine Anzeige wegen Beleidigung kann zu einem Strafverfahren führen, hier können Geldstrafen von mehreren 100 Euro auf Sie zukommen.

Was Sie nicht dürfen: Eine Person, die eine Lücke reserviert und blockiert, als sei es eine Strandliege auf Malle, durch langsames Draufzufahren bedrängen oder gar wegschieben.

Mein Rat: Suchen Sie sich einfach einen anderen Parkplatz und überlassen die Lücke dem Drängler. Haben Sie Mut zur Lücke: Lieber 30 Meter weiter laufen, als ein unschönes Gerangel riskieren.

Und wenn doch mal was passiert, und sei es ein Blechschaden beim Parkmanöver, helfe ich Ihnen gerne.