Bußgeldbescheid bekommen? Fahrerflucht-Vorwurf? Unfall in Berlin und Streit mit der Versicherung? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin verteidige ich Sie seit über 20 Jahren in Bußgeld-, Straf- und Verkehrsunfallsachen. Mein Ansatz ist klar: Ich prüfe schnell, ob Ihr Fall Angriffsflächen bietet – und wenn ja, setze ich sie konsequent durch. Kein Juristen-Kauderwelsch, keine falschen Versprechen. Sondern saubere Arbeit, erprobte Strategien und eine Kanzlei, die bei Verkehrsrecht jeden Tag nichts anderes macht.
EIN ANWALT, DER SICH IN BERLIN UND DEM UMLAND AUSKENNT
Seit 2003 bin ich, John Christall, als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin sowie in Potsdam und dem südlichen Berliner Umland tätig. Dadurch kenne ich mich bestens mit den Berliner als auch regionalen Brandenburger Besonderheiten aus. Ich weiß, wie es sich mit der Verkehrssituation in der betroffenen Region verhält. Wie die Behörden arbeiten und welche ähnlichen Fälle und Erfahrungen es in Bezug zu Ihrem Fall gibt.
Warum Sie in Berlin einen Fachanwalt für Verkehrsrecht brauchen
Den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ darf nur tragen, wer vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer einen umfangreichen theoretischen und praktischen Qualifikationsnachweis erbracht hat. Konkret heißt das:
- mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung im Verkehrsrecht
- der Nachweis von 160 bearbeiteten verkehrsrechtlichen Fällen, davon mindestens 60 gerichtlich
- jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Stunden
Während also jeder Rechtsanwalt einen Bußgeldbescheid prüfen kann, garantiert nur der Fachanwaltstitel die Tiefenqualifikation, die im komplexen Verkehrsrecht regelmäßig über Freispruch, Einstellung oder Verurteilung entscheidet. In Berlin gibt es laut Rechtsanwaltskammer rund 60 Fachanwälte für Verkehrsrecht – eine überschaubare Zahl. Wählen Sie bewusst.
Was mich von anderen Berliner Kanzleien unterscheidet
- Ausschließliche Spezialisierung: Ich mache Verkehrsrecht – und nur Verkehrsrecht. Kein Mietrecht, kein Arbeitsrecht, kein Familienrecht nebenbei.
- Drei Standorte: Berlin-Zehlendorf, Potsdam und Teltow – damit Sie einen Anwalt vor Ort haben, egal ob Ihr Unfall in Berlin, Brandenburg oder der Achse dazwischen passiert ist.
- Bundesweite Verteidigung: Bei Bußgeldern und Strafverfahren vertrete ich Mandanten bundesweit – Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
- Schnelle Ersteinschätzung: In 24 Stunden wissen Sie, wie Ihre Chancen stehen und was ein Verfahren kostet.
Meine Kernleistungen für Mandanten in Berlin
Drei große Bereiche, in denen ich Sie in Berlin und Umland vertrete:
1. Bußgeld & Ordnungswidrigkeiten
Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer, Alkohol am Steuer, Überholverbot. Ein Bußgeldverfahren ist selten eindeutig: Messungen können fehlerhaft sein, Beweisketten lückenhaft, die Ermittlung des Fahrers rechtlich angreifbar. Ich prüfe jeden einzelnen Punkt und hole für Sie heraus, was rechtlich möglich ist.
Typische Erfolge: Einstellung des Verfahrens, Freispruch, Wegfall des Fahrverbots, Reduktion der Punkte.
2. Verkehrsstrafrecht
Wenn aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird, steht mehr auf dem Spiel als ein Bußgeld: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug, Einträge ins Führungszeugnis, beruflichen Folgen. Ich verteidige Sie bei:
- Unfallflucht / Fahrerflucht (§ 142 StGB)
- Fahrlässiger und vorsätzlicher Körperverletzung im Straßenverkehr (§§ 229, 223 StGB)
- Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB)
- Trunkenheit im Verkehr (§ 316 StGB)
- Fahren ohne Fahrerlaubnis (§ 21 StVG)
- Nötigung im Straßenverkehr (§ 240 StGB)
- Verbotene Kraftfahrzeugrennen (§ 315d StGB)
Zur Leistungsseite: Strafrecht
3. Verkehrsunfall & Schadensregulierung
Nach einem Unfall beginnt oft der eigentliche Ärger: Die gegnerische Versicherung will zahlen, aber nur den halben Schaden. Ein Gutachter wird Ihnen vorgeschrieben. Der Nutzungsausfall wird gekürzt. Ich sorge dafür, dass Sie den vollständigen Schadenersatz bekommen, der Ihnen zusteht – inklusive:
- Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
- Merkantile Wertminderung
- Nutzungsausfall / Mietwagen
- Schmerzensgeld
- Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten
- Kostenpauschalen und Anwaltskosten (trägt die gegnerische Versicherung)
So finden Sie unsere Kanzlei in Berlin Zehlendorf
Adresse: Berliner Straße 14, 14169 Berlin-Zehlendorf · Tel. (030) 812 05 32
Die Kanzlei liegt im Ortskern von Berlin-Zehlendorf — einem der ruhigsten und grünsten Stadtteile im Südwesten Berlins. Für Mandanten aus dem Brandenburger Speckgürtel, aus Teltow, Kleinmachnow oder Stahnsdorf ist der Zehlendorfer Standort oft die nächstgelegene Anlaufstelle für einen echten Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Anfahrt mit dem ÖPNV
Am besten erreichen Sie uns mit der S-Bahn S1 bis zum Bahnhof Zehlendorf — von dort sind es nur wenige Minuten zu Fuß entlang der Berliner Straße bis zur Hausnummer 14. Auch mehrere Buslinien halten direkt an der Berliner Straße im Ortskern Zehlendorf.
Anfahrt mit dem Auto
Aus Richtung Berlin-Mitte/Steglitz fahren Sie über die Clayallee oder den Teltower Damm in Richtung Zehlendorf. Aus dem Süden und Brandenburger Umland (Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf) erreichen Sie uns bequem über die B101. Die Kanzlei liegt direkt an der Berliner Straße, der Hauptstraße durch den Ortskern.
Parken
Kostenlose Parkplätze finden Sie in der Kleinaustraße, die parallel zur Berliner Straße verläuft — direkt in Laufweite zur Kanzlei.
Öffnungszeiten & Erreichbarkeit
Unser Büroservice ist täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar — auch abends und am Wochenende. Für dringende Verkehrsrechtsfälle stehen wir Ihnen rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung. Termine vereinbaren Sie am besten telefonisch oder per E-Mail.
SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT PER E-MAIL UND TELEFON
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung helfe ich Ihnen gern, damit Sie Ihre Verkehrsrechtssache schnell und zufriedenstellend vom Tisch bekommen.
Die Bearbeitung eines Verkehrsrechtsfalls ist für Sie dabei oft einfacher als gedacht. Sie müssen dafür in der Regel nicht persönlich in die Kanzlei kommen. Senden Sie mir einfach – als Kopie – direkt hier online die Post zu, die Sie von der Bußgeldstelle oder der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft bekommen haben. Vermerken Sie Ihre Rückrufnummer und ich melde mich umgehend persönlich telefonisch bei Ihnen. Dieser Rückruf kostet Sie nichts.
Bitte denken Sie daran, die Schreiben rechtzeitig, also vor Ablauf möglicher Fristen, per E-Mail an mich zu schicken. Eine Vollmacht zur Mandatsübernahme können Sie ebenfalls per E-Mail oder über unser Online-Formular schicken.
Kanzlei Berlin Steglitz-Zehlendorf
Berliner Strasse 14
14169 Berlin
Tel. (030) 812 05 32
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Mehr InformationenHäufig gestellte Fragen
Verkehrsrecht, Bußgeld & Strafverfahren – verständlich erklärt
- Unfallstelle absichern
- Polizei rufen (bei Personenschaden Pflicht)
- Daten der Beteiligten notieren
- Fotos von Unfallstelle, Schäden und Kennzeichen machen
- Nichts unterschreiben, was eine Teilschuldanerkennung bedeuten könnte
- Anwalt kontaktieren, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen