Fachanwalt Verkehrsrecht Berlin

Bußgeldbescheid bekommen? Fahrerflucht-Vorwurf? Unfall in Berlin und Streit mit der Versicherung? Als Fachanwalt für Verkehrsrecht in Berlin verteidige ich Sie seit über 20 Jahren in Bußgeld-, Straf- und Verkehrsunfallsachen. Mein Ansatz ist klar: Ich prüfe schnell, ob Ihr Fall Angriffsflächen bietet – und wenn ja, setze ich sie konsequent durch. Kein Juristen-Kauderwelsch, keine falschen Versprechen. Sondern saubere Arbeit, erprobte Strategien und eine Kanzlei, die bei Verkehrsrecht jeden Tag nichts anderes macht.

EIN ANWALT, DER SICH IN BERLIN UND DEM UMLAND AUSKENNT

Seit 2003 bin ich, John Christall, als Rechtsanwalt mit eigener Kanzlei in Berlin sowie in Potsdam und dem südlichen Berliner Umland tätig. Dadurch kenne ich mich bestens mit den Berliner als auch regionalen Brandenburger Besonderheiten aus. Ich weiß, wie es sich mit der Verkehrssituation in der betroffenen Region verhält. Wie die Behörden arbeiten und welche ähnlichen Fälle und Erfahrungen es in Bezug zu Ihrem Fall gibt.

Anwalt für Verkehrsrecht - Potsdam, Berlin, Teltow

Warum Sie in Berlin einen Fachanwalt für Verkehrsrecht brauchen

Den Titel „Fachanwalt für Verkehrsrecht“ darf nur tragen, wer vor der zuständigen Rechtsanwaltskammer einen umfangreichen theoretischen und praktischen Qualifikationsnachweis erbracht hat. Konkret heißt das:

  • mindestens 120 Stunden theoretische Ausbildung im Verkehrsrecht
  • der Nachweis von 160 bearbeiteten verkehrsrechtlichen Fällen, davon mindestens 60 gerichtlich
  • jährliche Fortbildungspflicht von mindestens 15 Stunden


Während also jeder Rechtsanwalt einen Bußgeldbescheid prüfen kann, garantiert nur der Fachanwaltstitel die Tiefenqualifikation, die im komplexen Verkehrsrecht regelmäßig über Freispruch, Einstellung oder Verurteilung entscheidet. In Berlin gibt es laut Rechtsanwaltskammer rund 60 Fachanwälte für Verkehrsrecht – eine überschaubare Zahl. Wählen Sie bewusst. 

Was mich von anderen Berliner Kanzleien unterscheidet 

  • Ausschließliche Spezialisierung: Ich mache Verkehrsrecht – und nur Verkehrsrecht. Kein Mietrecht, kein Arbeitsrecht, kein Familienrecht nebenbei.
  • Drei Standorte: Berlin-Zehlendorf, Potsdam und Teltow – damit Sie einen Anwalt vor Ort haben, egal ob Ihr Unfall in Berlin, Brandenburg oder der Achse dazwischen passiert ist.
  • Bundesweite Verteidigung: Bei Bußgeldern und Strafverfahren vertrete ich Mandanten bundesweit – Sie müssen nicht persönlich erscheinen.
  • Schnelle Ersteinschätzung: In 24 Stunden wissen Sie, wie Ihre Chancen stehen und was ein Verfahren kostet.

Meine Kernleistungen für Mandanten in Berlin

Drei große Bereiche, in denen ich Sie in Berlin und Umland vertrete:

1. Bußgeld & Ordnungswidrigkeiten

Geschwindigkeit, Rotlicht, Abstand, Handy am Steuer, Alkohol am Steuer, Überholverbot. Ein Bußgeldverfahren ist selten eindeutig: Messungen können fehlerhaft sein, Beweisketten lückenhaft, die Ermittlung des Fahrers rechtlich angreifbar. Ich prüfe jeden einzelnen Punkt und hole für Sie heraus, was rechtlich möglich ist.
Typische Erfolge: Einstellung des Verfahrens, Freispruch, Wegfall des Fahrverbots, Reduktion der Punkte.

Zur Leistungsseite: Bußgeld

2. Verkehrsstrafrecht

Wenn aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat wird, steht mehr auf dem Spiel als ein Bußgeld: Geldstrafe, Freiheitsstrafe, Fahrerlaubnisentzug, Einträge ins Führungszeugnis, beruflichen Folgen. Ich verteidige Sie bei:

Zur Leistungsseite: Strafrecht

3. Verkehrsunfall & Schadensregulierung

Nach einem Unfall beginnt oft der eigentliche Ärger: Die gegnerische Versicherung will zahlen, aber nur den halben Schaden. Ein Gutachter wird Ihnen vorgeschrieben. Der Nutzungsausfall wird gekürzt. Ich sorge dafür, dass Sie den vollständigen Schadenersatz bekommen, der Ihnen zusteht – inklusive:

  • Reparaturkosten bzw. Wiederbeschaffungswert bei Totalschaden
  • Merkantile Wertminderung
  • Nutzungsausfall / Mietwagen
  • Schmerzensgeld
  • Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden, Heilbehandlungskosten
  • Kostenpauschalen und Anwaltskosten (trägt die gegnerische Versicherung)

Zur Leistungsseite Verkehrsunfälle

So finden Sie unsere Kanzlei in Berlin Zehlendorf

Foto der Kanzlei in Berlin von außen.

Adresse: Berliner Straße 14, 14169 Berlin-Zehlendorf · Tel. (030) 812 05 32

Die Kanzlei liegt im Ortskern von Berlin-Zehlendorf — einem der ruhigsten und grünsten Stadtteile im Südwesten Berlins. Für Mandanten aus dem Brandenburger Speckgürtel, aus Teltow, Kleinmachnow oder Stahnsdorf ist der Zehlendorfer Standort oft die nächstgelegene Anlaufstelle für einen echten Fachanwalt für Verkehrsrecht.

Anfahrt mit dem ÖPNV

Am besten erreichen Sie uns mit der S-Bahn S1 bis zum Bahnhof Zehlendorf — von dort sind es nur wenige Minuten zu Fuß entlang der Berliner Straße bis zur Hausnummer 14. Auch mehrere Buslinien halten direkt an der Berliner Straße im Ortskern Zehlendorf.

Anfahrt mit dem Auto

Aus Richtung Berlin-Mitte/Steglitz fahren Sie über die Clayallee oder den Teltower Damm in Richtung Zehlendorf. Aus dem Süden und Brandenburger Umland (Teltow, Kleinmachnow, Stahnsdorf) erreichen Sie uns bequem über die B101. Die Kanzlei liegt direkt an der Berliner Straße, der Hauptstraße durch den Ortskern.

Parken

Kostenlose Parkplätze finden Sie in der Kleinaustraße, die parallel zur Berliner Straße verläuft — direkt in Laufweite zur Kanzlei.

Öffnungszeiten & Erreichbarkeit

Unser Büroservice ist täglich von 8:00 bis 22:00 Uhr für Sie erreichbar — auch abends und am Wochenende. Für dringende Verkehrsrechtsfälle stehen wir Ihnen rund um die Uhr telefonisch zur Verfügung. Termine vereinbaren Sie am besten telefonisch oder per E-Mail.

SCHNELL UND UNKOMPLIZIERT PER E-MAIL UND TELEFON

Als Fachanwalt für Verkehrsrecht mit langjähriger Erfahrung helfe ich Ihnen gern, damit Sie Ihre Verkehrsrechtssache schnell und zufriedenstellend vom Tisch bekommen.

Die Bearbeitung eines Verkehrsrechtsfalls ist für Sie dabei oft einfacher als gedacht. Sie müssen dafür in der Regel nicht persönlich in die Kanzlei kommen. Senden Sie mir einfach – als Kopie – direkt hier online die Post zu, die Sie von der Bußgeldstelle oder der Polizei beziehungsweise Staatsanwaltschaft bekommen haben. Vermerken Sie Ihre Rückrufnummer und ich melde mich umgehend persönlich telefonisch bei Ihnen. Dieser Rückruf kostet Sie nichts.

Bitte denken Sie daran, die Schreiben rechtzeitig, also vor Ablauf möglicher Fristen, per E-Mail an mich zu schicken. Eine Vollmacht zur Mandatsübernahme können Sie ebenfalls per E-Mail oder über unser Online-Formular schicken.

Häufig gestellte Fragen

Verkehrsrecht, Bußgeld & Strafverfahren – verständlich erklärt

Sobald Sie einen Anhörungsbogen, einen Bußgeldbescheid oder eine Vorladung erhalten. Je früher, desto besser: In vielen Fällen können Fristen binnen 14 Tagen ablaufen. Auch nach jedem Unfall, bei dem Sie Personenschäden haben oder die Haftungsfrage unklar ist, lohnt sich ein Anwalt – Sie kommen in aller Regel zu einem deutlich besseren Ergebnis.
In vielen Bußgeldverfahren nicht. Ich kann Sie bei Gericht vertreten und stelle einen Antrag auf Entbindung von der Erscheinenspflicht. In Strafverfahren ist Ihre Anwesenheit in der Hauptverhandlung dagegen meist Pflicht – aber auch hier bereite ich Sie minutiös vor, damit nichts Unvorhergesehenes passiert.
Fahrerflucht ist eine Straftat. Die Folgen reichen von Geldstrafe über Führerscheinentzug bis zu Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Entscheidend ist, wie schnell und wie professionell verteidigt wird. Oft lässt sich die Strafe durch rechtzeitigen, anwaltlich begleiteten Schadensersatz und gute Verteidigungsstrategie deutlich reduzieren – in einigen Fällen sogar eine Verfahrenseinstellung erreichen.
Von der Anhörung bis zum Bescheid vergehen in Berlin üblicherweise 4–8 Wochen. Mit Einspruch verlängert sich das Verfahren um weitere 2–6 Monate bis zur Hauptverhandlung beim Amtsgericht Tiergarten. In komplexen Fällen kann es länger dauern – ich informiere Sie in jeder Phase transparent.
Bei gültiger Verkehrsrechtsschutz: Ja, in nahezu allen Verkehrsverfahren. Wichtig: Die Versicherung muss vorher die Deckung bestätigen – das erledige ich für Sie. Bei Straftaten kann die Deckung im Einzelfall komplexer sein; ich prüfe Ihre Police im Erstgespräch.
Grundsätzlich ja – und oft lohnt es sich. Messgeräte müssen regelmäßig geeicht sein, die Messung darf nur durch geschulte Beamte erfolgen, Toleranzwerte müssen korrekt abgezogen werden. In Berlin beanstande ich regelmäßig erfolgreich Messungen mit PoliScan Speed, TraffiStar und ES8.0. Schicken Sie mir den Bußgeldbescheid – ich sage Ihnen innerhalb von 48 Stunden, ob Einspruch Erfolg verspricht.
  1. Unfallstelle absichern
  2. Polizei rufen (bei Personenschaden Pflicht)
  3. Daten der Beteiligten notieren
  4. Fotos von Unfallstelle, Schäden und Kennzeichen machen
  5. Nichts unterschreiben, was eine Teilschuldanerkennung bedeuten könnte
  6. Anwalt kontaktieren, bevor Sie mit der gegnerischen Versicherung sprechen
Jeder Fachanwalt ist auch Rechtsanwalt – aber nicht umgekehrt. Der Fachanwaltstitel belegt zusätzliche Qualifikation: 120 Stunden Theorie, 160 nachgewiesene Fälle und jährliche Fortbildung. Gerade im Verkehrsrecht mit ständig wechselnder Rechtsprechung macht diese Spezialisierung einen großen Unterschied.
Ja. Wir bieten Erstgespräche per Zoom oder Microsoft Teams an – besonders praktisch, wenn Sie aus dem Berliner Umland oder bundesweit Mandanten sind. Senden Sie einfach eine Anfrage mit Ihren verfügbaren Zeiten, wir finden einen Termin.
Bei Notfällen (Beschlagnahme, unmittelbar bevorstehende Vernehmung etc.) rufen Sie direkt an: 030 8120532. Außerhalb der Bürozeiten hinterlassen Sie eine Nachricht, ich rufe am selben Tag zurück.

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