Fahrlässige Körperverletzung Verkehrsrecht Berlin

Nur ein Unfall oder fahrlässige Körperverletzung? Als Berliner Verkehrsrechtsanwalt helfe ich Ihnen, eine Verurteilung möglichst abzuwenden. 

Ein Verkehrsunfall mit Personenschaden ist schlimm genug. Werden Sie als Unfallverursacher wegen fahrlässiger Körperverletzung angezeigt, hat das zusätzliche weitreichende Folgen, vor allem auf das Strafmaß.

Deshalb gilt es, bei einem Unfall mit geschädigten Personen von Anfang an besonders besonnen zu reagieren.

Was bedeutet Fahrlässigkeit?

Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen hat. Das bezieht sich im Grunde auf alle Fakten, die eine gewissenhafte und verantwortungsvolle Teilnahme am Straßenverkehr ausmachen, sowohl hinsichtlich der Fahrtüchtigkeit des Fahrers als auch des technischen Zustands des Fahrzeugs.

Anwalt für Verkehrsrecht - Potsdam, Berlin, Teltow

Es ist also ein weites Feld, und oft ist dem Unfall-Verursacher gar nicht bewusst, dass ihm Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Unwillentlich und unwissentlich fahrlässig zu handeln ist dennoch ein Delikt. Es bedeutet, dass man etwas hätte wissen können, es aber versäumt hat, sich angemessen zu kümmern bzw. angemessen zu reagieren.

Auf jeden Fall fahrlässig ist:

  • wenn der Fahrer Alkohol, Drogen oder die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigende Medikamente eingenommen hat
  • wenn das Fahrzeug offenkundig nicht fahrtüchtig war
  • wenn der Mitfahrer nicht angeschnallt war oder der Sozius keinen Helm getragen hat
  • wenn der Fahrer die Wetterverhältnisse, Glatteis oder Nebel, nicht beachtet hat
  • wenn der Fahrer die zugelassene Höchstgeschwindigkeit überschritten hat

Wie verhalte ich mich am Unfallort?

Allein in Berlin kam es im Jahr 2020 durch Rücksichtslosigkeit oder Fahrlässigkeit zu insgesamt etwa 125.000 Verkehrsunfällen.

Wenn es bei einem Unfall zu einem Personenschaden kommt, auch wenn es auf den ersten Blick nur eine kleine Verletzung ist, sollten Sie sobald wie möglich anwaltliche Hilfe oder Beratung in Anspruch nehmen. Am besten rufen Sie noch vom Unfallort Ihren Verkehrsrechtsanwalt an, damit Sie wissen, wie Sie sich gegenüber der ermittelnden Polizei richtig verhalten. Am besten ist es, sich gar nicht zum Sachverhalt zu äußern und sich zunächst mit einem Anwalt zu beraten.

Welche Strafe droht?

Laut Paragraf 229 StGB kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft werden, wer durch Fahrlässigkeit die Verletzung einer anderen Person verursacht. Das Fahreignungsregister in Flensburg bewertet die fahrlässige Körperverletzung unter Umständen (wenn hierbei ein Fahrverbot ausgesprochen wird) mit zwei Punkten. Diese werden dann erst nach fünf Jahren aus dem Fahreignungsregister entfernt. Außerdem kann Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen werden.

Wie kann ich als Anwalt für Verkehrsrechts Ihnen helfen?

Als Anwalt für Verkehrsrecht bin ich in Berlin und den Umlandgemeinden gerne für Sie da. Mein Ziel ist es, bei einer Anklage wegen Verdacht auf fahrlässige Körperverletzung die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, beispielsweise gegen eine Geldstrafe oder andere Auflagen. So kann zudem ein Eintrag ins Strafregister und Ihre persönliche Akte (Führungszeugnis) vermieden werden.

Wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten und Auslagen, selbst wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte.

Als Anwalt in und um Berlin kenne ich mich mit den Gegebenheiten vor Ort und in den zuständigen Behörden sehr gut aus. Ich helfe Ihnen gerne, das Verfahren so weit wie möglich abzuwenden oder ein milderes Strafmaß zu erreichen.

Dies gelingt am besten, wenn ich Ihnen von Anfang an zur Seite stehe. Sie können mich deshalb jederzeit telefonisch erreichen. Falls Sie mich nicht sofort persönlich sprechen können, rufe ich Sie umgehend zurück. Diese erste kurze telefonische Beratung ist für Sie kostenlos.

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