Jetzt ist es soweit: Der Bundesrat hat den neuen Bußgeldkatalog abgesegnet. Am 9. November, das ist ein Dienstag, treten die neuen Regeln für Bußgeldsätze, Punkte und Fahrverbote in Kraft.
Allgemein lässt sich sagen: Alles wird teurer und strenger.
Bei den Geschwindigkeitsüberschreitungen sieht es so aus: Bis zu einer Überschreitung in Höhe von 20 km/h verdoppeln sich die bisherigen Sätze, darüber hinaus werden sie zumindest kräftig erhöht. Das bedeutet: Mit bis zu 10 km/h mehr als erlaubt erwischt zu werden, kostet dann 30 Euro, 11 bis 15 km/h drüber 50 Euro und für 16 bis 20 km/h zu viel werden 70 Euro fällig. Wer innerorts mit 26 zu viel erwischt wird, zahlt demnächst sogar 180 Euro. Jeweils einen Punkt gibt es schon ab 21 km/h zu viel, innerorts und außerorts.
Auch das Falschparken wird teurer.
Mal eben den Wagen kurz im Parkverbot oder zweiter Reihe abstellen und zum Bäcker flitzen kostet 55 Euro, mit Behinderung, zum Beispiel Blockade des Radwegs oder zwei Räder auf dem Gehweg, sogar 70 Euro, und mit Gefährdung 80 Euro plus Punkt obendrauf. Neu ist, dass jetzt auch das unberechtigte Parken auf Stellplätzen für E-Autos und Carsharing-Wagen kostet, und zwar gleich 55 Euro Verwarngeld.
Ganz wichtiges Thema: Die Rettungsgasse.
Das Nicht-Bilden kostet bereits jetzt 200 Euro plus 2 Punkte, demnächst kommt noch ein Fahrverbot obendrauf. Eine Rettungsgasse muss übrigens nicht erst gebildet werden, wenn schon alles steht oder Rettungswagen zu hören sind, sondern auf mehrspurigen Straßen bereits dann, wenn nur noch Schrittgeschwindigkeit gefahren wird. Unerlaubtes Befahren der Rettungsgasse kostet mindestens 240 Euro plus 2 Punkte und 1 Monat Fahrverbot. Das gilt auch für Motorradfahrer, die sich hier mal eben durchschlängeln.
Auch wichtig: Wer beim Abbiegen Fußgänger gefährdet, zahlt 140 und erhält einen Punkt. Das gilt – allerdings ohne Fahrverbot – auch für Radfahrer.