An- und Abmeldekosten

Sollte Ihr Fahrzeug nach einem Unfall nicht mehr repariert werden können, so fallen Abmeldekosten an. Kaufen Sie sich dann ein neues bzw. anderes Fahrzeug, so fallen Anmeldekosten an.
Diese Kosten werden auch von der Haftpflichtversicherung erstattet. Hat man keine Belege für die Kosten, gibt es eine geringe Pauschale, sonst die durch Belege nachgewiesenen Kosten.

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