Kosten für den Anwalt

Ist der Unfall unverschuldet, so muß der Unfallgegner die Kosten für den Anwalt komplett bezahlen. Eine Rechtsschutzversicherung ist in diesem Fall nicht notwendig. Liegt ein Mitverschulden vor, so zahlt die Versicherung entsprechend der festgestellten Quote die Kosten. Unabhängig von der eventuellen Quote empfehle ich immer, unmittelbar nach dem Unfall das Gespräch mit einem Anwalt. Im schlechtesten Fall fallen hier überschaubare Beratungsgebühren an, im besten Fall bekommen Sie mehr Geld aus dem Unfall und müssen sich um nichts kümmern.

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