Quotenvorrecht bei Teilschuld

Ergibt sich bei der Unfallabwicklung, dass beide Unfallbeteiligte schuld sind und verfügen Sie über eine Vollkaskoversicherung, so ist es ratsam den Unfall über die eigene Kasko sowie die gegnerische Haftpflicht Versicherung bezahlen zu lassen.
Hier bekommt man natürlich nicht das doppelte Geld, dennoch kann sich diese Abwicklung unter bestimmten Voraussetzungen für Sie rechnen.
Nach einem Unfall also immer auch an die eigene Kaskoversicherung denken, auch wenn man hier hochgestuft wird.

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