Arzt-/ Heilbehandlungskosten

Unter Arztkosten und/oder Heilbehandlungskosten sind zum Beispiel Krankentransportkosten, Arztrechnungen, sonstige Heilungskosten, Rentenansprüche wegen Erwerbsminderung usw. zu verstehen. Diese können allerdings nur geltend gemacht werden, sofern sie nicht von einem gesetzlichen Träger (Krankenversicherung, Rentenversicherung) getragen werden. In diesem Fall gehen sämtliche Ansprüche auf diesen über. Nur wenn kein Übergang stattfindet (zum Bsp. keine Versicherung), kann man die Ansprüche selbst geltend machen. Eventuelle Zuzahlungen (Praxisgebühr, Physiotherapie) können jederzeit selbst geltend gemacht werden.

Klicken Sie auf "Inhalt laden", um die Bewertungen von anwalt.de zu laden.

 

Inhalt laden