Erwerbsminderung

Tritt durch den Unfall eine derartig schwere Verletzung ein, dass die Erwerbsfähigkeit eingeschränkt ist oder sogar dauerhaft verloren geht, so gibt es natürlich einen Anspruch gegen die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners. Hier kommt eine Rente in Betracht, wenn festgestellt ist, wie groß die Einschränkung ist. Die Versicherungen sind oft daran interessiert, eine einmalige Abfindung zu zahlen. Das hat für diese den Vorteil, dass sie den Fall mit fest regulierten Kosten endgültig abwickeln kann. Hier ist immer Vorsicht geboten. Sollten sich einige Zeit nach dem Unfall und nach Unterzeichnung der Abfindungserklärung weitere gesundheitliche Probleme zeigen, dann kann man diese nicht mehr durchsetzen. Bevor Sie eine entsprechende Erklärung unterschreiben, sollten Sie immer einen Anwalt für Verkehrsrecht befragen. Auch eine vermeintlich hohe Summe kann, sofern sie den Rest des Lebens reichen muß, mal viel zu niedrig sein.

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