Haushaltsführungsschaden

Der so genannte Haushalts- führungsschaden kann geltend gemacht werden, sofern jemand nach einem Unfall nicht mehr in der Lage ist, seinen Haushalt selbst zu führen. Hier kann gegebenenfalls eine Aushilfskraft angestellt werden oder es werden die Kosten hierfür abgerechnet. Springt zum Bsp. der Ehepartner ein und übernimmt den Haushalt für die Zeit der Verletzung komplett, so kann auch hier ein Schaden berechnet werden, den man abrechen kann. Die Berechnung ist kompliziert und aufwendig. Die Abrechnung lohnt daher nur, wenn es sich um einen erheblichen Zeitraum der Verletzung bzw. der erhaltenen Hilfe handelt.

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