Restwert

Der Restwert ist der Wert Ihres Fahrzeugs nach einem Unfall. Ermittelt der Gutachter einen Totalschaden, so stellt er immer auch den Wiederbeschaffungswert und den Restwert fest.
Die Ihnen zustehende Erstattung setzt sich dann in der Regel aus Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert zusammen.
Hier ist unter anderem zu prüfen ob Mehrwertsteuer anfällt oder nicht oder ob die Differenzbesteuerung einschlägig ist. Auch diese Frage wird Ihr Anwalt für Verkehrsrecht gern für Sie lösen.

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