Gilt das noch oder kann ich Gas geben?

Was Sie über Tempolimits und die Schilder dazu wissen sollten

Geht es Ihnen auch so? Sie fahren auf der Autobahn durch eine Zone mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit und fragen sich irgendwann, ob das noch gilt. War da nicht eben eine Auffahrt ohne Tempolimit-Schild? Ist das Limit damit nicht hinfällig?

Kleine Falle: die Beschilderungslücke

Nein. Auch wenn man das annehmen könnte, denn woher sollen neu dazugekommene Fahrer wissen, welche Höchstgeschwindigkeit gibt? Diese Beschilderungslücke wird bei Geschwindigkeitsverstößen von betroffenen Verkehrsteilnehmern gerne als Argument gegen ein Blitzerticket angeführt. Tatsächlich wird ein Geschwindigkeitsverstoß, der aus Unkenntnis nach einer Einmündung passiert, dem Fahrer in der Regel nicht zum Vorwurf gemacht.

Sicherheit gibt’s nur mit einem Schild

Grundsätzlich gilt aber: Eine Geschwindigkeitsbeschränkung endet nicht automatisch, sondern muss mit einem Schild aufgehoben oder verändert werden.

  • durch das bekannte Aufhebungsschild, fünf graue Streifen auf weißem Grund
  • durch ein neues Tempolimitschild
  • durch ein anderes Schild mit Bezug zur Höchstgeschwindigkeit, beispielsweise ein Ortseingangs- oder Ortsausgangsschild

Anders verhält es sich, wenn es zum Tempolimit ein Zusatzschild mit konkretem Gefahrenbezug gibt, beispielsweise vor einer Baustelle, bei Fahrbahnschäden oder vor einer Schule, angeordnet wird. Dann gilt: Das Tempolimit ist automatisch aufgehoben, wenn sich zweifelsfrei und auch für einen Ortsunkundigen erkennbar aus den Örtlichkeiten ergibt, dass die Gefahrenstelle passiert wurde. Hier braucht es kein extra Aufhebungsschild.

Auch der ADAC fordert mehr Klarheit

Für mehr Klarheit und Sicherheit fordert bereits ADAC, dass Verkehrszeichen, dazu zählen auch Tempolimits, nach Einmündungen und Kreuzungen, wo erfahrungsgemäß viele ortsfremde Verkehrsteilnehmer unterwegs sind, wiederholt werden.

Bis dahin gilt, vor allem auf Autobahnen, die aktuelle Regelung: Erst mit dem Aufhebungszeichen endet eine angezeigte Geschwindigkeitsbegrenzung. Fahrzeuge mit automatischer Verkehrszeichenerkennung machen das übrigens in der Regel richtig.

Wenn Ihnen wegen Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit, ob auf der Autobahn, Landstraße oder innerorts, ein Bußgeldverfahren droht, helfe ich Ihnen gerne.