Interessenlagen nach einem Unfall

Passiert ein Unfall im Straßenverkehr, so ist dies für alle Beteiligen zumindest ärgerlich.

Gleichzeitig entstehen aber ganz unterschiedliche Interessen. Wer unverschuldet verwickelt ist, will nur das alles wieder wie vorher ist. Der Unfallverursacher will nicht bestraft werden und er bzw. seine Versicherung wollen so wenig wie möglich für den Schaden bezahlen. Die Polizei wird zu einem weiteren Einsatz gerufen und hat mehr Arbeit. Vor Ort entscheidet die Polizei die Schuldfrage nicht, sie nimmt nur die Fakten der Unfallstelle auf. Die Werkstatt möchte gern den Reparaturauftrag und ggf. ein Auto vermieten, wobei alles von der Versicherung bezahlt wird.

Abgesehen vom Geschädigten weiß jeder der Beteiligten, wie er seine Interessen am besten durchsetzt. Die Versicherung des Verursachers gibt sich sofort freundlich und erweckt den Eindruck alles regulieren zu wollen. Sie schickt einen Gutachter, informiert über Preise für Mietwagen, Partnerwerkstätten usw. Die Werkstatt ist auch freundlich und lässt sofort eine Reparaturkostenübernahme unterschreiben, vermittelt einen Gutachter und stellt ein Auto zur Verfügung.

Das bedeutet, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnen darf. Als Geschädigter muss man plötzlich viele Entscheidungen treffen, wobei man die rechtlichen und tatsächlichen Konsequenzen oft nicht absehen kann.
Einzig ein Anwalt, der sich im Verkehrsrecht auskennt, kann hier unabhängig die Interessen des Geschädigten vertreten. Er kann auf die Risiken aufmerksam machen, kann Hinweise zur Regulierung geben (zum Bsp. unabhängiger Gutachter, Auszahlung der Versicherungssumme, Nutzungsausfall statt Mietwagen, Kostenpauschale, Wertminderung, Quotenvorrecht bei einer Kaskoabwicklung, Schmerzensgeld, Fahrgeld, Haushaltsführungsschaden…).

Die „Fehlentscheidungen“ bei einem Unfall werden in den ersten 1-2 Tagen nach dem Unfall getroffen und lassen sich meist nicht mehr berichtigen. Insofern ist es wichtig, sich unmittelbar nach einem Unfall beraten zu lassen und den Anwalt ggf. mit der Regulierung zu beauftragen.
Richtig ist, dass auch der Anwalt bezahlt werden muss. In diesem Fall wird er aber von der Versicherung des Unfallgegners bezahlt und setzt die Interessen des Geschädigten in dessen Sinne durch.