Einordnung des Poliscan Speed Messverfahrens als standardisiertes Messverfahren
(OLG DÜSSELDORF vom 14.07.2014, IV-1 RBS 50/14)
Es wird daran festgehalten, dass das Messverfahren Poliscan Speed ein standardisiertes Messverfahren im Sinne der Rspr. des BGH ist. (Aus den Gründen: …Unter einem standardisierten Messverfahren ist ein durch Normen vereinheitlichtes technisches Verfahren zu verstehen, bei dem die Bedingungen seiner Anwendbarkeit und sein Ablauf so festgelegt sind, dass unter gleichen Voraussetzungen gleiche Ergebnisse zu erwarten sind. Diesen Anforderungen wird das auf der Basis einer Laserpuls-Laufzeitmessung arbeitende Messverfahren PoliScan Speed/Vitronic gerecht, dessen Bauart von der PhysikalischTechnischen Bundesanstalt (PTB) zugelassen ist. Von der PTB zugelassene Systeme zur Geschwindigkeitsmessung sind grundsätzlich als standardisierte Messverfahren anzuerkennen. Die in Teilen der Instanzrechtsprechung und des Schrifttums geäusserte Kritik am Zulassungsverfahren hinsichtlich des Messgerätes PoliScan Speed ist unberechtigt…).
(Quelle: ADAC e.V.)