Telefonieren im Auto

… sollte nach Möglichkeit unterbleiben, wenn keine Freisprechanlage benutzt wird.

Es ist nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben von SMS, das Blättern im Telefonbuch, das Diktieren oder auch das Fotografieren seit dem Jahr 2001 verboten. Laut Gesetz darf das Telefon nicht „aufgenommen oder gehalten“ werden. Am Besten ist es, wenn man es überhaupt nicht in die Hand nimmt, um Problemen vorzubeugen. Die Polizei bzw. bei einer Gerichtsverhandlung der Richter, sind bisher von den möglichen „Ausreden“ (zum Bsp. „Wärmeakku“, „Kieferstütze“, usw.) wenig überzeugt gewesen.

Wird hiergegen verstoßen, so muß mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 € sowie einem Punkt in Flensburg gerechnet werden (Fahrradfahrer zahlen 25,00 €). Für den Nachweis des Verstoßes reicht dem Richter oft die glaubwürdige Aussage eines Polizisten, ein aussagekräftiges Foto ist nicht zwingend erforderlich.

Ob das Verbot gerecht ist, da ja auch das Rauchen, die Bedienung eines Funkgerätes, das Kaffeetrinken oder das Rasieren nicht verboten ist, kann man nicht so einfach beantworten. Meines Erachtens ist es aber richtig und sinnvoll, da diverse Untersuchungen gezeigt haben, dass beim Telefonieren während der Fahrt die Unsicherheitsfaktoren wesentlich ansteigen.

Unachtsamkeit führt zu unkontrollierten Fahrvorgängen, wie zum Beispiel:

  • plötzliches „Schlangenlinie“ fahren
  • „Ampelschläfer“
  • Nichtwahrnehmen von Stauenden
  • plötzliches Abbremsen auf der Autobahn und anschließendes „Schleichen“
  • und vieles mehr

Problematisch ist das auch im Zusammenhang mit dem Versicherungsrecht. Hierbei wurde bereits 2001 vom OLG Celle entschieden, dass Verkehrsverstöße beim Telefonieren in der Regel als vorsätzlich angesehen werden.

Somit ist hier die oft bedeutsame Grenze der groben Fahrlässigkeit bereits überschritten und damit unter Umständen der Versicherungsschutz nicht gegeben.Zur eigenen Sicherheit und der aller anderen Verkehrsteilnehmer empfehle ich daher, immer sehr aufmerksam zu fahren und eventuell störende Tätigkeiten (verboten oder nicht verboten) nebenbei zu unterlassen.