Alleinhaftung eines Kraftfahrers bei Kollision mit Linksabbieger wegen Verstosses gegen Wendeverbot auf einer Kreuzung
(AG HATTINGEN vom 20.01.2012, 15 C 276/11)
Ein  Kraftfahrer, der an einer Kreuzung verbotswidrig wendet und dabei mit  einem Fahrzeug kollidiert, das ordnungsgemäß entsprechend dem grünen  Lichtzeichen nach links abbiegt, haftet allein. (Aus den Gründen:  …Eine Betriebsgefahr muss sich ein Unfallbeteiligter dann nicht  anrechnen lassen, wenn der andere den Unfall grob verschuldet hat. Davon  geht das Gericht hier aus. Der Kläger hat zumindest grob fahrlässig die  Verkehrsvorschrift verletzt, die durch das Schild 272 an der Kreuzung  geregelt ist. Trotz Wendeverbotes hat der Kl. ein Wendemanöver  vorgenommen. Die Beklagte dagegen hat aus Sicht des Gerichts keine  Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung begangen. Vielmehr hat sich  die Beklagte ordnungsgemäß verhalten. Die Beklagte hätte bei Grün auch  darauf vertrauen dürfen, dass von anderer Seite kein anderes Fahrzeug  mehr auf ihrer Fahrspur fährt. An übersichtlichen Stellen darf darauf  vertraut werden, dass keine Verkehrsunfallgefahr besteht…).
(Quelle: ADAC e.V.)