Wertminderung nach Verkehrsunfall

Verkehrsrecht aktuell

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Wertminderung, Auslagenpauschale,… nach Verkehrsunfall

Wenn Sie unverschuldet in einem Verkehrsunfall verwickelt wurden, so steht Ihnen Schadenersatz zu. Am bekanntesten ist, dass Ihr Fahrzeug wieder repariert wird bzw. Sie den Schaden bezahlt bekommen. Weiterhin werden die Gutachterkosten, der Anwalt für Verkehrsrecht, der den Unfall für Sie abwickelt, oder auch ein Mietwagen bezahlt. Weniger bekannt ist, dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Wertminderung für Ihr Fahrzeug erhalten können. Die Wertminderung ersetzt den Schaden, den Sie erleiden, da Ihr Fahrzeug nach dem Unfall als Unfallfahrzeug eingestuft wird. Hierdurch würden Sie im Falle eines Verkaufes (nach erfolgter Reparatur) einen etwas geringeren Kaufpreis erhalten.
So hat das Landgericht Berlin in einem Urteil vom 20.04.2011 die Wertminderung des beschädigten Fahrzeuges auf 900,00 € festgesetzt. Bei diesem Fahrzeug lag der Schaden bei etwas über 6.000,00 € und das Fahrzeug war ca. 1 Jahr alt. Die Höhe der Wertminderung bemisst sich nach der Höhe des Schadens und nach dem Fahrzeugalter. In der Regel wird diese durch den von Ihnen beauftragten Gutachter festgestellt und dann bei der gegnerischen Versicherung durch Ihren Fachanwalt für Verkehrsrecht geltend gemacht. Die Höhe der Wertminderung ist zwischen den Parteien oft streitig.
Neben der Wertminderung steht Ihnen auch eine Auslagen- oder auch Kostenpauschale zu. Hiermit sollen die Kosten abgedeckt werden, die Ihnen durch Telefonate (Anruf beim Anwalt), Porto oder sonstige Dinge entstehen, deren Einzelnachweis sonst sehr aufwendig wäre.
Die gegnerische Versicherung ist nicht verpflichtet, Sie auf Ihre Rechte aufmerksam zu machen und zahlt natürlich nur die Beträge, die geltend gemacht werden.
Aufgrund dieser und anderer Probleme rate ich immer, sich unmittelbar nach einem Unfall durch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht beraten zu lassen. Nur Ihr Anwalt für Verkehrsrecht kann Ihnen hier weiter helfen. Die Kosten für den Anwalt trägt natürlich auch die gegnerische Versicherung.

Autor: Fachanwalt für Verkehrsrecht John Christall aus Teltow,
Mitglied der AG Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltsvereins, Tel. (03328) 33 66 040