Änderungen im Straßenverkehrsrecht

Auch im Jahr 2010 ändern sich wieder einige Regelungen im Straßenverkehrsrecht.

Die Plakette für die Abgasuntersuchung wurde abgeschafft. Sieht man also ein Fahrzeug im Straßenverkehr, welches am vorderen Nummerschild ohne AU-Plakette unterwegs ist, so ist das jetzt die Norm. Die Abgasuntersuchung wurde natürlich nicht abgeschafft, sie ist jetzt Bestandteil der Hauptuntersuchung. Zum Nachweis der erfolgreichen AU ist es daher hilfreich, dass der bei der AU ausgestellte Beleg im Fahrzeug verbleibt

Die Umweltplakette wurde hingegen nicht abgeschafft, hier wurden zumindest in Berlin und Hannover die Regelungen verschärft. In diesen Innenstädten darf man nunmehr nur noch mit einer grünen Umweltplakette unterwegs sein. Hierbei muss man zusätzlich darauf achten, dass auch das richtige Nummernschild auf der Plakette vermerkt ist. Haben Sie das Fahrzeug mit grüner Umweltplakette erworben und in diesem Zusammenhang ein anderes Kennzeichen bekommen, so muss auch die Plakette ausgetauscht werden. Ist man in Berlin (bzw. allen anderen Umweltzonen) mit gelber oder sogar roter Plakette unterwegs, so riskiert man 40 € Geldbuße sowie einen Punkt in Flensburg

Ab 2010 haben Fahrradfahrer noch keine Wahl, ob sie sich für ein Dynamo oder batteriebetriebene Scheinwerfer und Rückleuchten entscheiden. Die geplante Erleichterung ist, entgegen anders lautender Veröffentlichungen, leider nicht umgesetzt worden. Die bisherige Regelung erlaubt weiterhin nur Rennrädern unter 11 Kilogramm batteriebetriebene Leuchten. Andere Fahrräder sind ohne dynamobetriebene Beleuchtung nicht straßenverkehrstauglich

Voraussichtlich ab Oktober 2010 können auch in Deutschland die Bußgelder aus dem EU-Ausland vollstreckt werden. Bisher war die Vollstreckung der Bußgelder aus anderen EU Ländern nur in Ausnahmen möglich. Hierfür wird eine einheitliche Regelung geschaffen, die für alle Bußgelder über 70 € gelten soll.

Für Ende 2010 ist die Reform des Punktesystems geplant. Ebenso ist eine Reform der Punkteregel bei Verkehrsverstößen für diesen Zeitraum angedacht. In Italien muss beispielsweise jeder, der durch Verkehrsdelikte seine 20 Punkte aufgebraucht hat, die ihm bei Ausstellung des Führerscheins gutgeschrieben werden, eine neue Fahrprüfung ablegen. Nach längerer Zeit ohne Verkehrsverstöße gibt es abgezogene Punkte wieder zurück.