Anklage wegen Autorennen! Kann Ihnen nicht passieren? Doch!

Wird einem Fahrer fälschlicherweise die Teilnahme an einem illegalen Rennen vorgeworfen, kann das sehr unangenehm werden. Lesen Sie hier, wie Sie sich dagegen erfolgreich wehren können.

Sie hatten es ein bisschen eilig, und ja, Sie waren zu schnell und vielleicht auch mit einem etwas ruppigen Fahrstil unterwegs. Aber plötzlich bekommen Sie statt eines Bußgeldbescheids ganz andere Post: Es wird Ihnen die Teilnahme an einem illegalen Autorennen vorgeworfen.

Das ist seit 2017 kein Ordnungsdelikt mehr, sondern eine Straftat und bedeutet, dass der Fahrer mit einem weitaus höheren Strafmaß rechnen muss. Satt Geldbußen, Fahrverbot und evtl. Punkten drohen in diesem Fall Führerscheinentzug und Beschlagnahme des Fahrzeugs.

Man kann auch mit sich selbst ein Rennen fahren

Wenn Sie jetzt denken, dass Ihnen das nicht passieren kann, weil Sie schließlich keine Autorennen auf dem Berliner Ring veranstalten, täuschen Sie sich. Denn leider werden immer wieder auch Fahrer, die mit überhöhter Geschwindigkeit geblitzt wurden, beschuldigt, ein Rennen gefahren zu sein, siehe oben. Selbst wenn Sie alleine, also ohne Mitstreiter für ein mögliches Rennen, unterwegs waren. Es genügen eine nicht angepasste Geschwindigkeit sowie rücksichtsloses und grob verkehrswidriges Fahren, um als „Rennfahrer“ kategorisiert zu werden. Wer beispielsweise in einer mehrspurigen Straße allen anderen, die an der roten Ampel warten, beim Umschalten auf Grün mit Schmackes davonfährt, mag bereits unter diesen Verdacht fallen.

Den Vorwurf erfolgreich entkräften

Die Rechtsprechung der vergangenen Jahre ist hier sehr differenziert. Der Grenze zwischen einfach zu schnell gefahren und einem Rennen ist sehr unklar und fließend. Die Staatsanwaltschaft müsste nachweisen, dass der beschuldigte Fahrer die maximale Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit aus seinem Fahrzeug rausholen wollte. Und dass er sich im Wettbewerb sah – notfalls mit sich selbst, oder mit den (ahnungslosen) Mit-Verkehrsteilnehmer. Um das erfolgreich zu entkräften, müssen viele Aspekte, vom Fahrverhalten bis zu den technischen Möglichkeiten Ihres Fahrzeugs, berücksichtigt werden.

Was Sie tun können, wenn Sie angehalten oder angeschrieben werden:

  1. Äußern Sie sich nicht zum Sachverhalt, schon gar nicht, wenn Sie verärgert und echauffiert sind, und überlassen das – später – Ihrem Anwalt.

  2. Wenn Sie Post bekommen, zum Beispiel einen Anhörungsbogen von der Staatsanwaltschaft, beantworten Sie diese mit Hilfe Ihres Anwalts. Tun Sie das fristgerecht, am besten sofort: Wenn das Kind einmal in den Brunnen gefallen ist, kann es sehr schwer sein, die Sache in Ihrem Sinne vom Tisch zu kriegen.

  3. Die Hoffnung nicht aufgeben. Es gibt immer wieder Fälle, bei denen eine Anklage wegen illegalen Rennens fallen gelassen wurde. „Über das subjektive Vorstellungsbild des Beschuldigten ist nur bekannt, dass er wusste, dass er zu schnell gefahren ist. Dass er die maximale fahrzeugspezifische Beschleunigung und Höchstgeschwindigkeit erreichen wollte, ist damit nicht belegt…“, hieß es in einem Urteil des LG Berlin im Dezember 2020.

 

Wenn ich Ihnen helfen kann oder wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie mir unter folgender E-Mail-Adresse: .