Der Mietwagen

Hier wurde im Jahr 2008 vor dem Amtsgericht Hohenschönhausen ein Vergleich geschlossen, der allen Parteien wenig Freude bereitet hat.

Der Beklagte des Streites wollte umziehen und mietete sich dafür bei einem großen Autovermieter aus Berlin einen entsprechenden Transporter. Hierbei wurde er unter anderem darauf hingewiesen, dass er sich im Falle eines Unfalls sofort beim Vermieter und der Polizei melden soll. Für die Meldung beim Vermieter wurde ihm extra eine Telefonnummer genannt.
Es kommt wie es kommen muss, beim Rangieren beschädigt der Beklagte ein anderes Fahrzeug leicht, es entsteht ein Schaden in Höhe von ca. 900,00 €.

Der Beklagte erinnert sich an die Belehrungen und ruft schnell die Polizei und den Vermieter an. Die Polizei kommt ca. 1,5 h später und nimmt den Unfall auf, wobei seitens des Beklagten 8.30 Uhr als Unfallzeitpunkt angegeben wird. Die Rückgabe des Fahrzeuges ist unproblematisch, schließlich ist man ja gut versichert. Leider wird versehentlich 9.30 Uhr als Unfallzeit angegeben.

Wenig später kommt Post vom Vermieter in der dieser einen pauschalen Schadenersatz in Höhe von 850,00 € fordert und auf eine Klausel in seinen AGB verweist. Der Beklagte denkt zunächst noch an einen Irrtum und versucht das Problem telefonisch zu klären. Hier hat er sich leider geirrt und die Mitarbeiter des Vermieters sind nicht mehr so freundlich wie sonst. Ansonsten wird darauf bestanden, dass der pauschale Schadenersatz gezahlt wird, da es der Mieter angeblich versäumt hat den Schaden sofort zu melden.

Im Verfahren hat das Gericht zunächst erklärt, dass die eventuell überraschende Klausel der AGB wohl gültig ist und in diversen anderen Verfahren vor Berliner Gerichten bereits bestätigt wurde. Weiterhin ließ sich der genaue Unfallzeitpunkt nicht mehr feststellen, obwohl diverse Zeugen gehört wurden. Der Beklagte konnte zwar ein Telefonprotokoll vorlegen, aus welchem ein Anruf um 08.52 Uhr hervor ging, trotzdem reichte dieser Beweis dem Gericht und insbesondere der Gegenseite nicht.

Falls Sie also ein Fahrzeug mieten und es zu einem Unfall kommt, ist es sehr wichtig, den Vermieter und die Polizei sofort zu informieren und sich die Unfallzeit auch bei kleinen Schäden präzise zu merken.