Keine Fahrerlaubnisentziehung / MPU

Keine Fahrerlaubnisentziehung wegen Nichtbeibringung einer MPU bei drei Geschwindigkeitsverstößen innerhalb von 16 Monaten

VG NEUSTADT vom 21.03.2017, 3 L 293/17/NW

Mit dem Fahreignungs-Bewertungssystem des § 4 StVG hat der Gesetzgeber daran festgehalten, dass mit Punkten bewertete Verkehrsverstöße, wie das frühere Punktsystem, grundsätzlich noch keine Eignungsüberprüfung nach § 11 III S.1 Nr.4 FeV auslösen sollen, sondern i.d.R. das Instrumentarium des § 4 StVG anzuwenden ist. 2.Das Ergreifen anderer Maßnahmen gegen den Fahrerlaubnisinhaber wegen Eignungszweifeln, die sich aus den im Fahreignungs-Bewertungssystem erfassten Verkehrsverstößen ergeben, muss auf eng begrenzte, besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt bleiben. 3.Die Begehung mehrerer, auch nicht unerheblicher Verkehrsordnungswidrigkeiten ist schon regelmäßig Voraussetzung dafür, dass der Fahrerlaubnisinhaber überhaupt einen im Rahmen des § 4 V StVG maßgeblichen Punktestand im Fahreignungsregister erreicht. (Aus den Gründen: …Drei Geschwindigkeitsüberschreitungen in 16 Monaten stellen zur Überzeugung der Kammer keine Vielzahl gleichgelagerter Verstöße dar…).