Mietwagen nach einem Verkehrsunfall

Ein Verkehrsunfall kommt immer plötzlich und passt niemals in den Tagesablauf. Problematischer wird es noch, wenn das eigene Fahrzeug dabei so stark beschädigt ist, dass es nicht mehr fahrbereit ist. Dann steht man plötzlich an der Unfallstelle und wird eventuell noch von dem Abschleppwagen nach Hause gefahren. In diesem Fall stellen sich immer die Fragen, wie kann ich jetzt meine Termine erledigen, wann bekomme ich meine Auto zurück und kann wieder fahren.

Grundsätzlich hat jeder, der unverschuldet in einen Verkehrsunfall verwickelt wurde, Anspruch auf einen Mietwagen oder auch auf Nutzungsausfall für die Zeit. Häufig erfolgt die Anmietung in den ersten Stunden nach dem Unfall. Viele haben gehört, dass man einen Ersatzwagen bekommen kann und denken dann nicht weiter über den Preis nach. Oft wissen meine Mandanten nicht, was überhaupt für ein Preis für den Mietwagen vereinbart wurde bzw. oft steht er nicht mal im Mietvertrag.
Hier ist aber große Vorsicht geboten. Die Versicherung des Unfallgegners muss nicht jeden Preis für jeden Mietwagen bezahlen.

Das Landgericht Bielefeld hat am 20.05.2010 entschieden, dass der Geschädigte nach § 249 II 1 BGB als Herstellungsaufwand den Ersatz derjenigen Mietwagenkosten verlangen kann, „die ein verständiger, wirtschaftlich vernünftig denkender Mensch in seiner Lage für zweckmäßig und notwendig halten darf.“

Erforderlichkeit nach § 249 II 1 BGB bedeutet für den Bereich der Mietwagenkosten, dass der Geschädigte von mehreren auf dem örtlich relevanten Markt – nicht nur für Unfallgeschädigte – erhältlichen Tarifen für die Anmietung eines vergleichbaren Ersatzfahrzeugs (innerhalb eines gewissen Rahmens) grundsätzlich nur den günstigeren Mietpreis verlangen kann (st. Rspr. des BGH, zuletzt: BGH, NJW 2009, 58, 58; BGH, Beschluss vom 13.01.2009, VI ZR 134/08).

Hier zeigt sich noch mal die überwiegende Rechtsprechung in diesen Fällen. Ich rate meinen Mandanten daher meistens, auf einen Mietwagen zu verzichten. Wird verzichtet, so bekommt man einen Nutzungsausfall als Schaden ausgezahlt. Wenn ein Ersatzfahrzeug unbedingt erforderlich ist, dann müssen vorab die Preise verglichen werden. Am Besten ist es, sofern Sie sich sofort nach einem Unfall an einen Anwalt für Verkehrsrecht wenden, um sich umfassend und neutral beraten zu lassen.