MPU (Teil 1)

MPU ist die Abkürzung für Medizinisch-Psychologische Untersuchung. Jeder hat schon einmal von einer MPU gehört, keiner weiß genau, was es damit auf sich hat. Dies zeigt sich nicht zuletzt in der Bezeichnung „Idiotentest“, die umgangssprachlich für die MPU verwendet wird.
Im Rahmen einer MPU wird die Fahreignung der jeweiligen Person begutachtet. Sie dient der Fahrerlaubnisbehörde als Hilfe bei der Frage, ob die Fahrerlaubnis erteilt bzw. wieder erteilt wird. Die Fahreignung umfasst sowohl die körperliche als auch die geistige Eignung, sonstige Persönlichkeitsmerkmale und nicht zuletzt die persönliche Zuverlässigkeit.

Eine MPU wird beispielsweise nach einer Trunkenheitsfahrt angeordnet. Die Anordnung erfolgt nicht bereits durch das Gericht, sondern durch die jeweilige Fahrerlaubnisbehörde. Der Richter stellt in der Regel nur die Höhe der Geldstrafe sowie die Dauer der Sperre für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis fest. Bekommt man also beispielsweise im September 2009 eine Sperre von weiteren 6 Monaten, so empfehle ich, schon nach dem Ablauf von ca. 4 Monaten den Antrag auf Neuerteilung zu stellen. Spätestens hier teilt einem die Fahrerlaubnisbehörde mit, welche Bedingungen man für die Neuerteilung erfüllen muss. In diesem Punkt ist man der Behörde ausgeliefert, sofern man nicht den Rest seines Lebens nur noch Fahrrad oder Taxi fahren möchte.

Unter bestimmten Voraussetzungen (oft deutlich erhöhter Alkoholgenuss bzw. Drogengenuss vor Antritt der letzten Autofahrt) ordnet die Fahrerlaubnisbehörde eine MPU an. Die Behörde will so erfahren, ob erneut die Gefahr besteht, dass der jeweils Betroffene wieder unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Drogen ein Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt. Die Gefahren, die von diesen Fahrern ausgehen, sind hinreichend bekannt, das Ziel der Behörde somit nützlich für alle anderen Verkehrsteilnehmer.

Trotzdem muss man allen Menschen, die einmal einen Fehler in dieser Art gemacht haben, die Möglichkeit geben, ihre Mobilität zurück zu gewinnen. Hierzu dient die MPU bereits seit über 50 Jahren.

Einige Hinweise, wie man mit der MPU umgeht folgen im nächsten Artikel. MPU (Teil 2)