Rotlichtverstoß an Baustellenampel

Fahrverbot nach qualifiziertem Rotlichtverstoß an einer Baustellenampel

OLG ZWEIBRÜCKEN vom 08.03.2018, 1 OWI 2 SS BS 107/18

Schaltet eine Baustellenampel auf Rot, überholt ein Fahrzeugführer aber dennoch einen anhaltenden Pkw und begeht damit einen qualifizierten Rotlichtverstoß, liegt ein grob verkehrswidriges Verhalten vor, das zur Verhängung eines Fahrverbotes führt.
Das Amtsgericht hat zwar über die Mitteilung, dass es sich um die Lichtzeichenanlage einer Baustelle gehandelt habe, keine näheren Feststellungen zu den örtlichen und in sonstiger Weise verkehrsrelevanten Umständen getroffen. Dies ist hier indes unschädlich, weil die Annahme eines Regelfalls schon aufgrund des Fahrverhaltens des Betroffenen gerechtfertigt ist. Auch wenn ein Wechsellicht allein dem Schutz des Gegen- oder Diagonalverkehrs dient, sind ohne weiteres Gefährdungen bevorrechtigter Verkehrsteilnehmer, die auf das eigene Grünlicht vertrauen, möglich. Das Entstehen einer konkreten Gefährdungslage ist – wie auch sonst – nicht erforderlich.