Verkürzung des Fahrverbotes

Reduzierung eines Regelfahrverbots von drei auf einen Monat bei Bestätigung der Teilnahme an Mobil PLUS Prävention

(AG BERNKASTEL-KUES vom 21.10.2013, 8 OWI 8142 JS 18729/13)

Durch die freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Massnahme Mobil PLUS Prävention kann ein von einem Fahrverbot Betroffener nachweisen, dass er sich intensiv mit dem Verstoss auseinander gesetzt hat. Ein Regelfahrverbot von drei Monaten kann daher auf einen Monat verkürzt werden, ist jedoch durch die Teilnahme nicht völlig entbehrlich. (Aus den Gründen: …Die Teilnahmebestätigung an der verkehrspsychologischen Massnahme Mobil PLUS Prävention weist drei Einzelsitzungen zu 60 Minuten aus. Aus verkehrspsychologischer Sicht wurde empfohlen, von der Möglichkeit Gebrauch zu machen, von einem Fahrverbot abzusehen. Da es sich jedoch vorliegend um ein Regelfahrverbot von drei Monaten handelte, nicht lediglich um ein solches von einem Monat, ist das Gericht trotz der erzieherischen Wirkung des Seminars nicht davon überzeugt, dass dieses die Wirkung eines 3-monatigen Fahrverbotes bereits erreicht…).

(Quelle: ADAC e.V.)