Absehen vom Fahrverbot

Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei lange zurückliegenden Voreintragungen des Betroffenen


(AG BORNA vom 25.10.2011, 6 OWI 151 JS 35213/11)

Ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots kommt bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Regelgeldbusse von 120,– Euro auf 200,– Euro in Betracht, wenn der Tatbestand des § 4 II S.2 BKAtV erfüllt ist und der Betroffene wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen drei Voreintragungen im Verkehrszentralregister hat, aber die zu den Voreintragungen führenden Verstöße längere Zeit zurückliegen. (Aus den Gründen: …Das erkennende Gericht ist zur Überzeugung gelangt, dass bei drei Voreintragungen, eine begangen im Juli 2006, eine im August 2008 und die Dritte im Februar 2010 unter Berücksichtigung der hier zur Urteil anstehenden Tat der Tatbestand der beharrlichen Verletzung der StVO nicht vorliegt. Unter Beachtung des Zeitfaktors ist zwar zu konstatieren, dass der zeitliche Abstand der einzelnen Einträge sich verkürzt, andererseits war zu berücksichtigen, dass die Einträge einen Zeitraum von fünf Jahren umfassen…). (s.a. gl. Entsch. u.a. Az. = Dok.Nr. 98443).

Quelle: ADAC e.V.