Bußgeldbescheid im Amtsgericht
Ist wirksam gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt, so wird dieser nicht rechtskräftig. Die Bußgeldstelle prüft nun, ob der Bescheid weiter verfolgt wird oder ob das Verfahren eingestellt wird. Soll es weiter gehen, so wird die Bußgeldakte gemäß § 69 OWiG an das zuständige Amtsgericht übersendet. Der Richter entscheidet dann, ob