Neuer Bußgeldkatalog ab 28.04.2020
Die Änderung der StVO und damit auch des Bußgeldkataloges tritt ab 28.04.2020 in Kraft. Diese Änderung kommt mit zum Teil erheblichen Erhöhungen der Strafen einher. So gibt es bereits bei einer Überschreitung der Geschwindigkeit um 21 km/h innerorts ein Fahrverbot (vorher 31 km/h). Außerorts wird das Fahrverbot bei einer Überschreitung