Akteneinsicht nach Verkehrsunfall
Verzug der Haftpflichtversicherung bei verzögerter Regulierung wegen „fehlender“ Akteneinsicht (OLG STUTTGART vom 18.09.2013, 3 W 46/13) Ein Verzug der Kfz-Haftpflichtversicherung nach Ablauf der angemessenen Prüfungsfrist von 6 Wochen wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass diese bis zu jenem Zeitpunkt noch keine Einsicht in die Ermittlungsunterlagen nehmen konnte. Die Entscheidung der Eintrittspflicht