Absehen vom Fahrverbot
Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots bei lange zurückliegenden Voreintragungen des Betroffenen (AG BORNA vom 25.10.2011, 6 OWI 151 JS 35213/11) Ein Absehen von der Verhängung eines Fahrverbots kommt bei einer gleichzeitigen Erhöhung der Regelgeldbusse von 120,– Euro auf 200,– Euro in Betracht, wenn der Tatbestand des § 4 II